Deutsches Urteil gegen Booking.com setzt starkes Zeichen

Wien (OTS) – Das Landgericht Berlin hat Booking.com wegen der
jahrelangen
Verwendung wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln zu Schadenersatz
gegenüber deutschen Hotels verurteilt. Das Gericht stellte einen
klaren Verstoß gegen EU-Kartellrecht fest. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig, gilt aber bereits jetzt als wegweisend. Damit sei
endgültig klargestellt, dass Paritätsklauseln kein legitimes
Wettbewerbsinstrument sind. „Das deutsche Urteil zeigt schwarz auf
weiß, was Hotels seit Jahren erleben: Bestpreisklauseln haben den
Wettbewerb verzerrt und Betriebe finanziell geschädigt“, hält ÖHV-
Präsident Walter Veit fest. „Booking.com ist mit dem Versuch
gescheitert, dieses System rechtlich zu rechtfertigen.“

Zwtl.: Klare Signalwirkung für Sammelklage

Aus Sicht der Österreichischen Hotelvereinigung hat das Berliner
Urteil erhebliche Bedeutung für die europaweite Sammelklage von mehr
als 15.000 Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam. Das Verfahren der
deutschen Hotels dient dabei als rechtliche Blaupause. „Dieses Urteil
gibt der Sammelklage massiven Rückenwind. Wer seine Marktmacht
missbraucht und Hotels an fairen Direktpreisen hindert, muss für den
Schaden geradestehen – auch rückwirkend“, so Veit. „Das ist ein
wichtiges Signal für Hotels in ganz Europa, ihre Rechte konsequent
einzufordern.“

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