Wien (OTS) – Die derzeitigen Sozialhilfegesetze ignorieren die
Lebensrealität von
Menschen mit Behinderungen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sein
können. Mehrere Expert:innenorganisationen forderten bereits
Verbesserungen. VertretungsNetz, die Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und der Verein
Lichterkette präsentierten heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz
einen konkreten gesetzlichen Lösungsvorschlag.
„Die Sozialhilfe geht von einer vorübergehenden Notlage aus und
zielt insbesondere auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Manchen Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt
aber verwehrt, weil sie als dauerhaft erwerbsunfähig gelten. Die
Konsequenz ist lebenslange Armut, denn das Sozialhilfe-
Grundsatzgesetz hat diese Personengruppe und ihre Lebensrealitäten zu
wenig im Blick“ , so Gerlinde Heim, Geschäftsführerin von
VertretungsNetz.
Zwtl.: Soziale Absicherung neu denken
Kernstück des Vorschlags für ein reformiertes Sozialhilfe-
Grundsatzgesetz sind höhere Leistungen und ein höheres Vermögen, das
behalten werden darf – weil Menschen mit Behinderungen höhere
Lebenserhaltungskosten haben. Sicher gestellt werden soll auch, dass
die erhöhte Familienbeihilfe und andere Geld- oder Sachleistungen,
die behinderungsbedingte Mehrbedarfe abdecken, keinesfalls
angerechnet und damit von der Sozialhilfe abgezogen werden dürfen.
Die letzten Verschärfungen der Mitwirkungspflichten und
Sanktionen in manchen Bundesländern erweisen sich als besonders
diskriminierend für Menschen mit Behinderungen: Schon beim ersten
„Pflichtverstoß“ werden Kürzungen gesetzt, ohne zu prüfen, ob z.B.
eine psychische Erkrankung oder Behinderung für das Versäumnis
ausschlaggebend war. So kann es etwa zu einer Kürzung um 25 % kommen,
wenn ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung einen Termin
versäumt, selbst wenn die gesundheitliche Situation behördlich
bekannt ist.
„Es ist weiters nicht nachvollziehbar, dass Menschen, die als
dauerhaft nicht erwerbsfähig gelten, alle paar Monate einen neuen
Antrag auf Sozialhilfe stellen müssen. Wir brauchen dauerhafte
Bescheide für dauerhafte Notlagen“ , so Heim. Barrierefreie Abläufe
und eine amtswegige Datenermittlung sollen verstärkt werden.
Dokumente, die der Behörde bereits bekannt sind, sollen nicht
nochmals vorgelegt werden müssen. Das entlastet besonders Menschen
mit Behinderungen, senkt die Kosten für die Verwaltung und
verhindert, dass Personen aufgrund von Überforderung mit
bürokratischen Abläufen eine Erwachsenenvertretung brauchen.
Brigitte Heller weiß als Vorsitzende des Vereins Lichterkette (
Interessensvertretung für Menschen mit psychischen Erkrankungen), wie
insbesondere psychisch erkrankte Menschen immer wieder an den vielen
Barrieren in der Sozialhilfe scheitern: „Ausreichende finanzielle
Mittel sind essenziell für die Genesung. Der gesundheitliche Zustand
kann sich nicht stabilisieren, wenn die Existenzängste im Vordergrund
stehen. Dazu kommt noch die Belastung durch Scham und
Stigmatisierung. Es kann sogar zu massiver Verschlechterung des
Gesundheitszustandes und schlimmstenfalls zu Suizid kommen.“
Zwtl.: Perspektivenwechsel: Erwachsene mit Behinderungen nicht mehr wie
Kinder behandeln
Elke Niederl (stv. Behindertenanwältin) ergänzt: „Menschen mit
Behinderungen werden im geltenden System vielfach nicht als
eigenständige erwachsene Personen behandelt, sondern rechtlich und
praktisch so gestellt, als wären sie weiterhin Teil einer elterlichen
Versorgungsgemeinschaft.“
Das zeigt sich z.B. daran, dass sie bei den Eltern Unterhalt
einfordern müssen – was emotional und finanziell überaus belastend
ist. Leben Menschen mit Behinderungen mit Angehörigen im selben
Haushalt, wird zudem deren Einkommen angerechnet. Erwachsene Menschen
bleiben dadurch dauerhaft in finanzieller Abhängigkeit, die sie
selbst nicht auflösen können, und werden somit wie Kinder behandelt.
„Unser Vorschlag für eine Gesetzesreform durchbricht diese Logik
und ist ein grundlegender Perspektivenwechsel hin zu einem
menschenrechtsbasierten Ansatz, der Selbstbestimmung ermöglicht. Das
ist eine Frage der Gerechtigkeit und längst überfällig“ , so Niederl.
Die Pflicht, Unterhalt in Anspruch nehmen zu müssen, soll mit dem 25.
Lebensjahr entfallen, Menschen mit Behinderungen sollen künftig als
eigene Bedarfsgemeinschaft gelten, auch wenn sie gemeinsam mit
Angehörigen oder anderen Personen leben.
Der vorgestellte Gesetzesentwurf ist sowohl rechtlich gut
begründet als auch menschenrechtlich geboten: Denn Artikel 19 und 28
der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten Österreich dazu,
sozialen Schutz und einen angemessenen Lebensstandard für Menschen
mit Behinderungen selbst und deren Familien sicherzustellen. Es ist
Zeit, diese Vorgaben im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz umzusetzen – und
damit ein würdevolles Leben für Menschen sicherzustellen, die
behinderungsbedingt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen
können.
Sozialhilfe Neu – Regelungen für Menschen mit Behinderungen, die
als dauerhaft erwerbsunfähig gelten. Vorschlag für Gesetzesentwurf
(PDF 352 KB)