„Bürgeranwalt“: Lärmender Kanaldeckel, Streit um Anschlagtafel und Zufahrt

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 11. April 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:

Lärmender Kanaldeckel

In Mischendorf im Burgenland ist ein neues Kanalsystem errichtet
worden. Es soll verhindern, dass es im Ort zu Überschwemmungen kommt.
So weit, so gut. Doch das neue Kanalsystem raubt Frau G. den Schlaf.
Wann immer in der Nacht ein Fahrzeug über den Kanaldeckel vor ihrem
Haus rollt, werde die gesamte Familie von dem lauten Geräusch
geweckt. Frau G. hat sich mit diesem Problem bereits an den
Bürgermeister von Mischendorf gewandt, doch der hat dafür – so
behauptet sie – wenig Verständnis gezeigt und gemeint, das sei halt
so. Doch das will die Frau so nicht hinnehmen und hat sich mit ihrem
Problem an die Volksanwaltschaft gewandt.

Digital statt analog – Streit um Anschlagtafel in Saaß im
Waldviertel

In der Katastralgemeinde Saaß der Stadtgemeinde Litschau wurde im
Herbst 2025 die letzte Anschlagtafel entfernt. Seither werden
Gemeindeinformationen unter anderem über eine WhatsApp-Gruppe
verbreitet. Ein Gemeindebürger fühlt sich dadurch benachteiligt und
kritisiert insbesondere den Wegfall analoger
Informationsmöglichkeiten sowie die Nutzung einer ursprünglich
privaten Messenger-Gruppe für Gemeindeinformationen. Der Fall wurde
an die Volksanwaltschaft herangetragen. In der Sendung „Bürgeranwalt“
wird thematisiert, wie Gemeinden ihrer Informationspflicht nachkommen
müssen, welche Rolle digitale Kanäle dabei spielen dürfen und wo
mögliche rechtliche Grenzen liegen.

Streit um Zufahrt

Herr C. hat mit seiner Lebensgefährtin ein Appartementhaus in Bad
Kleinkirchheim gekauft. Als Anlageobjekt, um die Wohnungen an Gäste
zu vermieten. Schon bald aber habe es, so Herr C., „Schikanen seitens
des Nachbarn und der Gemeinde gegeben“. In erster Linie geht es um
die Zufahrt zum Gästehaus – fünf Parkplätze wären bewilligt,
problemlos nutzen kann er aber derzeit nur zwei. Grund dafür sind
Altglas-Container, ein Schilderwald und ein Wegerecht, das sich Herr
C. vor dem Kauf nicht genau angeschaut hat. Herr C. vermutet, dass
der Bürgermeister, dem die Hälfte der Nachbargrundstücke gehört, hier
in eine Zwickmühle zwischen öffentlichem Amt und privaten Interessen
geraten ist. Der Bürgermeister weist das entschieden zurück, es gelte
für ihn das Objektivitätsgebot und er habe sofort klargestellt, dass
nur durch den Bauamtsleiter der Gemeinde eine unbeeinflusste,
sachliche und objektive Beurteilung erfolgen kann.