„Bürgeranwalt“: Keine Förderung für behindertengerechten Umbau

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 5. September 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:

Keine Förderung für behindertengerechten Umbau

Der Sohn von Frau R. aus Wien Simmering ist im Jänner 2026 an
einem Gehirntumor verstorben. Um ihm seinen letzten Wunsch zu
erfüllen, hatte seine Familie das Badezimmer in seiner Wohnung
aufgrund seiner krankheitsbedingten Einschränkungen
behindertengerecht umbauen lassen und bei der Stadt Wien um eine
Förderung dafür angesucht. Frau R. sagt, eine Mitarbeiterin der MA 50
habe bei einem Besichtigungstermin versprochen, dass die Stadt den
Umbau mit rund 10.000 Euro fördern wird. Doch bei der Bearbeitung des
Antrags sind Fehler passiert und nach dem Tod von Herrn R. hat die MA
50 den Antrag überraschend abgelehnt. Volksanwältin Gaby Schwarz hält
die Entscheidung der Behörde für falsch und diskutiert im Studio mit
Maximilian Mikula von der MA 50.

Digital statt analog – neue Anschlagtafel in Saaß im Waldviertel

In der Katastralgemeinde Saaß der Stadtgemeinde Litschau war im
Herbst 2025 die Anschlagtafel entfernt worden. Gemeindeinformationen
wurden seither unter anderem über eine WhatsApp-Gruppe verbreitet.
Ein Gemeindebürger kritisierte den Wegfall analoger
Informationsmöglichkeiten. Der Fall wurde an die Volksanwaltschaft
herangetragen und von Volksanwältin Gaby Schwarz aufgegriffen. Im
Mittelpunkt standen die Fragen, wie Gemeinden ihrer
Informationspflicht nachkommen müssen, welche Rolle digitale Kanäle
dabei spielen dürfen und wo rechtliche Grenzen liegen. Nun wurde in
Saaß wieder eine Anschlagtafel aufgestellt. Damit steht den
Bewohnerinnen und Bewohnern neben digitalen Angeboten erneut eine
analoge Möglichkeit zur Verfügung, sich Gemeindeinformationen
anzusehen.

Streit um Lifteinbau

Mehr als 100 Stufen führen zur Dachgeschoßwohnung von Walter
Sarg. Sie befindet sich in einem mehr als 120 Jahre alten
Gründerzeithaus mit mehreren Eigentümern in Innsbruck. Walter Sarg
möchte – auch weil seine Frau seit einer Operation schwer
gehbehindert ist – einen Lift errichten. Aber: Ein anderer
Wohnungseigentümer wehrt sich dagegen. Denn: Der Lift würde direkt
durch zwei seiner Wohnungen führen. In einer Wohnung würde praktisch
ein ganzes Zimmer auf der Sonnenseite verlorengehen, die derzeit
vermieteten Wohnungen würden an Wert verlieren. Der Magistrat in
Innsbruck hat baurechtlich grünes Licht für den Lifteinbau erteilt –
jetzt muss das Zivilgericht entscheiden, ob der Lift so gebaut werden
darf oder nicht. Im Studio diskutieren die Wohnungseigentümer
darüber.