Wien (OTS) – Nach der breiten Kritik an Begutachtungen der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) kündigten Sozialministerin Korinna
Schumann und die PVA Maßnahmen zur Verbesserung der Verfahren an. Der
Österreichische Behindertenrat begrüßt diese Ankündigungen und sieht
darin einen wichtigen Anlass, erneut auf notwendige Reformen im
Begutachtungswesen hinzuweisen.
Aktuelle Studien zeigen deutliche Defizite im Begutachtungssystem
auf. Viele Betroffene kommen erst im Rechtsweg zu ihrem Recht. Dies
führt zu langen Verfahren und zusätzlicher Belastung für Menschen mit
Behinderungen sowie deren Familien. Zugleich betreffen die Probleme
im Begutachtungssystem auch pflegende Angehörige erheblich.
Insbesondere Frauen, die den Großteil der unbezahlten Pflege- und
Unterstützungsarbeit leisten, sind durch komplexe Verfahren, unklare
Zuständigkeiten und lange Verfahrenswege zusätzlich belastet.
Bereits am 27. März 2026 bot der Österreichische Behindertenrat
Sozialministerin Korinna Schumann seine Mitarbeit bei der Reform der
Begutachtungspraxis an und regte an, die Erfahrungen von Betroffenen
und ihren Interessenvertretungen in die Reform einzubeziehen.
Entscheidend für eine Reform des Begutachtungswesens sind vor
allem Verbesserungen bei Qualität, Unabhängigkeit und Transparenz der
Verfahren. Dazu zählen unabhängige und multiprofessionelle
Begutachtungen, verpflichtende Qualitätsstandards, barrierefreie
Verfahren sowie verpflichtende Schulungen für Gutachter*innen im
Sinne einer menschenrechtskonformen Praxis.
In der politischen Diskussion wird derzeit auch vereinzelt die
Idee einer gemeinsamen Begutachtungsstelle angesprochen. Der
Österreichische Behindertenrat warnt jedoch davor, strukturelle
Zentralisierungsmodelle als einfache Lösung zu betrachten.
„ Eine zentrale Begutachtungsstelle klingt nach einer einfachen
Lösung, beseitigt aber nicht die eigentlichen Probleme. Qualität
entsteht nicht durch Zentralisierung, sondern durch unabhängige, gut
ausgestattete und transparente Verfahren. “, betont Klaus Widl,
Präsident des Österreichischen Behindertenrats. „ Entscheidend ist
nicht die Größe der Struktur, sondern die Qualität der Entscheidung.
“, so Widl.
Der Österreichische Behindertenrat wird die Umsetzung der
angekündigten Maßnahmen genau verfolgen und weiterhin für
transparente, faire und nachvollziehbare Begutachtungsverfahren im
Sinne der Betroffenen eintreten.