Wien (OTS) – Im gestern beschlossenen Gesetzespaket, mit dem der
Asyl- und
Migrationspakt der EU (GEAS – Gemeinsames europäisches Asylsystem)
umgesetzt wird, sieht die Diakonie in weiten Teilen einen Bruch mit
der humanitären Tradition Österreichs: „Menschenwürde, Lebensschutz,
Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind zentrale Werte, auf denen unser
Land aufbaut. Diese Werte werden ausgehöhlt“, kritisiert Diakonie-
Direktorin Maria Katharina Moser. „In der Bibel dient das Recht dem
Schutz der Fremden. Das ist für die Diakonie auch heute leitend.“
Das beschlossene Gesetzespaket sei „keine bloße Umsetzung
europäischen Rechts“, so die Diakonie, vielmehr lasse es „wesentliche
inhaltliche und menschenrechtliche Anforderungen unberücksichtigt und
überschreitet mehrfach die Grenzen, die Unionsrecht, Europäische
Menschenrechtskonvention und Verfassung“.
Zwtl.: Obsorge für unbegleitete Minderjährige: Fortschritt mit
offenem Kernproblem
Positiv hebt die Diakonie hervor, dass die Obsorge für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nun gesetzlich ab dem ersten
Tag verankert ist – eine langjährige Forderung, für die sich die
Diakonie über Jahrzehnte eingesetzt hat.
„Dieser Schritt ist ein Meilenstein“, freut sich Christoph Riedl,
Asylexperte der Diakonie und kritisiert gleichzeitig: „Es fehlt eine
klare Festlegung, dass für geflüchtete Kinder dieselben Standards
gelten müssen wie für andere Kinder in der Kinder- und Jugendhilfe.
Eine Unterscheidung darf es aus Sicht der Diakonie nicht geben“.
Zwtl.: Familiennachzug: Schwerer Eingriff in Grundrechte
Scharfe Kritik übt die Diakonie an der Quote für den
Familiennachzug. Diese stellt aus ihrer Sicht einen massiven Eingriff
in grundlegende Rechte dar. „Die Einheit der Familie ist ein hohes
Gut und ein zentrales Menschenrecht. Wer den Familiennachzug deckelt,
nimmt bewusst in Kauf, dass Eltern und Kinder jahrelang getrennt
leben“, zeigt sich die Diakonie-Direktorin besorgt. „Familien gehören
zusammen!“
Die Diakonie sieht in der Regelung auch einen klaren Widerspruch
zu unions- und verfassungsrechtlichen Garantien.
„Familienzusammenführung ist kein politisches Steuerungsinstrument,
sondern ein grundlegendes Recht“, so Riedl.
Zwtl.: Haft für Kinder und Jugendliche strikt abzulehnen
Besonders kritisch bewertet die Diakonie die Maßnahmen, die
Freiheitsbeschränkungen und haftähnliche Unterbringung auch für
Minderjährige ermöglichen. „Das nunmehr beschlossene Gesetzespaket
verschiebt das Asylsystem vom Schutz von Menschen und ihren Rechten
hin zu Kontrolle, Haft und Abschottung – das ist ein gefährlicher
Bruch mit rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen
Mindeststandards“, so Christoph Riedl, Diakonie-Experte für Flucht
und Migration.
Der Gesetzesvorschlag sieht Freiheitsentzug unter lückenhaftem
Rechtsschutz vor, auch für besonders schutzbedürftige Personen. Die
Diakonie warnt insbesondere vor den Auswirkungen auf Kinder und
Jugendliche: „Haftähnliche Situationen für Schutzsuchende,
insbesondere für Kinder, widersprechen grundlegenden
rechtsstaatlichen Prinzipien und einer verantwortungsvollen
Flüchtlingspolitik“, warnt Riedl.
Bei der Feststellung von Schutzbedürftigkeit besteht ein hohes
Risiko, dass unbegleitete Minderjährige oder andere besonders
vulnerable Personen nicht erkannt werden. Rechtsschutzmöglichkeiten
fehlen weitgehend. „Gerade die Schwächsten wären in diesem System
nicht zuverlässig geschützt“, betont Riedl.