Wien (OTS) – Menschen mit Behinderung haben in Österreich Anspruch
auf eine
kostenlose Digitale Jahres-Vignette – sofern die Personen die
entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die Befreiung von
der motorbezogenen Versicherungssteuer. Jene Personen müssen somit
auch keinen eigenen Antrag mehr an das Sozialministeriumservice
stellen. Für das Kennzeichen des auf die jeweiligen Personen
zugelassenen Fahrzeugs schaltet die ASFINAG – bei Vorliegen aller
Voraussetzungen – automatisch eine Digitale Jahresvignette frei.
Sofern Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette besteht, so wird
ebenfalls automatisch auch eine kostenlose Streckenmaut-Mehrfahrten-
Karte für die Streckenmaut-Abschnitte auf der A 9, A 10, A 13 und S
16 (nicht für die A 11 Karawankenautobahn) gebucht.
Diese Informationen sind wesentlich:
· In Ihrem Behindertenpass ist der Zusatz „Unzumutbarkeit der
Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel“ eingetragen.
· Sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
· Das Fahrzeug ist auf Sie als anspruchsberechtigte Person
zugelassen.
Der ASFINAG-Tipp: Wenden Sie sich zur Aktivierung der
Gratisvignette direkt an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-
Zulassungsstelle. Diese prüft die Voraussetzung und veranlasst in der
Folge die Aktivierung Ihrer Gratisvignette bei der ASFINAG. Bitte
kontaktieren Sie auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kfz-
Zulassungsstelle, wenn sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert. Wichtig: Es
besteht nur Anspruch auf eine einzige Digitale Vignette, auch wenn
mehrere Fahrzeuge auf den Menschen mit Behinderung zugelassen sind.
Mehr Informationen zu diesem Service gibt es unter
https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/gratisvignette/ .