ARBÖ: Neue Regeln für Nutzung der E-Scooter

Wien (OTS) – Mehr als 2000 Unfälle mit Personenschaden passieren
jedes Jahr im
Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern. Daher sah sich der
Gesetzgeber veranlasst, bei den gesetzlichen Regelungen
nachzuschärfen, um den Betrieb der E-Scooter sicherer zu machen. Am
1. Mai ist es soweit, ab diesem Tag gelten die neuen Regelungen.

Ausstattung von E-Scootern:

Alle E-Scooter müssen künftig folgende Ausstattungsmerkmale
aufweisen:

Wirksame Bremsvorrichtung

Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnsignale wie Hupe oder
Klingel

Blinker, die an den Enden der Lenkstange montiert sind.

Scheinwerfer mit weißem Licht

Rückleuchte mit rotem Licht

Weiße, nach vorne wirkende Rückstrahler

Rote, nach hinten wirkende Rückstrahler

Gelbe oder orangene, zur Seite wirkende Rückstrahler

Nicht nur die Ausstattungsmerkmale der E-Scooter wurden
verschärft, auch bei der erlaubten Nutzung gelten ab 1. Mai neue
Regelungen.

Nutzung des E-Scooters:

Bis zum 16. Lebensjahr gilt künftig eine Helmpflicht.

Die Nutzung von E-Scootern ist ausschließlich allein erlaubt,
„Fahrgemeinschaften“ von zwei oder mehr Personen auf einem E-Scooter
sind somit verboten.

Es dürfen keine Güter mehr transportiert werden. Ausgenommen
davon sind kleine Behältnisse, die zur Aufbewahrung des Helms dienen.
Nicht erlaubt ist zudem das Ziehen eines Anhängers. Das
Transportverbot gilt auch für Rücksäcke oder Taschen auf der
Lenkstange.

– Kinder unter 12 Jahren (ab 9 Jahren, wenn sie im Besitz eines
Radfahrausweises sind) dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet
hat, mit E-Scootern fahren

0,5 Promille-Grenze

Die Neuerungen, insbesondere die Helmpflicht für Kinder und
Jugendliche werden vom ARBÖ begrüßt, wie Sebastian Obrecht, ARBÖ-
Pressesprecher ausführt: „Kinder und Jugendliche sind besonders
schützenswert. Gerade die elektrisch bestrieben Scooter sind bei den
jungen Verkehrsteilnehmern sehr beliebt, weshalb die Maßnahmen zur
Erhöhung der Sicherheit wichtig sind. Bei der Helmpflicht hätten wir
uns eine weitreichendere Pflicht gewünscht, da so schwere
Kopfverletzungen am Ehesten vermieden werden können. Wir plädieren
daher an alle E-Scooter-Nutzer einen Helm aufzusetzen.“