Wien (OTS) – Abmahnschreiben mit hohen Geldforderungen haben
Autofahrer:innen
jahrelang verunsichert – nun ist Schluss damit! Seit Jänner 2026 gibt
es ein neues Gesetz, das die Kosten von Gerichtsverfahren deutlich
senkt. Das Drohpotenzial der von Abzockerfirmen versendeten
Abmahnschreiben ist damit deutlich geschrumpft. Die AK informiert
gemeinsam mit VKI, ÖAMTC und ARBÖ Konsument:innen über ihre neuen
Rechte.
In den vergangenen Jahren stiegen die Anfragen in der AK
Konsument:innenberatung rund um Besitzstörungen stetig an. Einzelne
Abzockerfirmen versuchten mit (behaupteten) Besitzstörungen das große
Geld zu machen. Bislang reichte oft schon ein kurzes Wenden oder
Anhalten auf leeren Parkplätzen oder unbenutzten Flächen – und schon
flatterten Forderungen von rund 400 bis 600 Euro ins Haus.
Konsument:innen sollten binnen weniger Tage zahlen, sonst drohte eine
Besitzstörungsklage.
Die AK ging verstärkt gegen diese Abzocker gerichtlich vor und
war damit auch erfolgreich. Diese Unternehmen durften ihr
Geschäftsmodell nicht weiter fortsetzen. Von den Gerichten wurde etwa
klargestellt, dass Abmahnfirmen und Inkassobüros nicht gegen
Besitzstörer:innen vorgehen dürfen, weil solche Tätigkeiten
Rechtsanwält:innen vorbehalten sind. Zudem müssen weder ein
Aufwandersatz für die Überwachung eines Grundstückes noch Kosten für
einen Verwaltungsaufwand oder die Fallbearbeitung gezahlt werden.
Doch die Abzocker kamen immer wieder. Gabriele Zgubic, Leiterin des
AK Wien Konsument:innenschutzes: „Nach erfolgreichen Verfahren haben
dieselben Personen einfach ein neues Unternehmen gegründet und die
Abmahnungen fortgesetzt. Gesetzliche Regeln zur Eindämmung dieser
Tätigkeiten waren dringend nötig.“
Neue Spielregeln: Das neue Gesetz ist seit Anfang Jänner 2026 in
Kraft. Die Verfahrenskosten in Besitzstörungsangelegenheiten werden
wesentlich reduziert. Kommt es im Zusammenhang mit einer
Besitzstörung mit Kraftfahrzeugen zu einer Klage, die von den
Besitzstörer:innen nicht bekämpft wird, werden sich die
Verfahrenskosten nunmehr auf rund 200 Euro beschränken. In diesem
Betrag sind sowohl die Gerichtsgebühr von nunmehr 70 Euro als auch
die gegnerischen Rechtsanwaltskosten enthalten. „Durch die massiv
gesenkten Verfahrenskosten wird den Abzockerfirmen eine Grundlage für
ihr Geschäftsmodell entzogen. Die Drohbriefe verlieren ihren
Schrecken – niemand muss mehr aus Angst vor hohen Gerichtskosten
überhöhte Zahlungen leisten“, betont Zgubic.
Eine weitere Neuerung ist, dass ab sofort auch der Oberste
Gerichtshof (OGH) mit Besitzstörungsfällen befasst werden kann. „Das
Gesetz der Bundesregierung ist ein wichtiger Schlag gegen
Parkplatzabzocke – und auch wir bleiben weiterhin dran“, betont
Zgubic. „Mit dem Weg zum OGH erwarten wir eine neue, österreichweit
einheitliche Rechtsprechung, die Rechtssicherheit für die Betroffenen
schafft.“
Die AK informiert gemeinsam mit VKI, ÖAMTC und ARBÖ über die neue
Rechtslage.
SERVICE: Mehr Infos zum neuen Gesetz unter
wien.arbeiterkammer.at/parkplatzabzocke.