AK Erfolg: Mietbremsen im geregelten Bereich wirken stark – Mieter:innen bleibt mehr im Börsel!

Wien (OTS) – Ab 1. April greifen erstmals die beiden mietbremsenden
Gesetze vom
Dezember 2025 und entlasten rund 1,1 Millionen Haushalte in
Österreich: So werden in privaten Mietwohnungen die ungeregelten
Mieten erstmals gebremst, während die geregelten Mieten in privaten
und kommunalen Wohnungen wiederholt deutlich begrenzt werden. Bei den
geregelten Mieten in privaten Altbauten und kommunalen Mietwohnungen
sind durch die insgesamt drei Mietbremsen seit 2023 monatliche
Ersparnisse bis zu 113 Euro drinnen. Das sind auch AK Erfolge. Mit
dem neuen AK Mietpreisbremse-Rechner kann jede:r schnell berechnen,
wie hoch die Miete im April steigen darf.

Konkret: In etwa 470.000 privaten Mietwohnungen werden die
ungeregelten Mieten ab April erstmals etwas gebremst – durch das
Mietenwertsicherungsgesetz vom Dezember 2025. Die geregelten Mieten
in rund 340.000 privaten Altbauwohnungen und etwa 280.000 kommunalen
Mietwohnungen werden ebenfalls ab April erneut deutlich gebremst –
aufgrund des fünften Mietrechtlichen Inflationsgesetzes (MILG).

Zur Erinnerung – Mietbremsenregelungen: In der Teuerungskrise ab
2022 haben AK und Mieterschutzorganisationen die Preis-Mieten-Spirale
vehement kritisiert und sich massiv für Preisbremsen eingesetzt. Im
Jahr 2023 hat die damals amtierende Regierung schließlich reagiert.
Im dritten MILG war vorgesehen, dass die Richtwerte im Jahr 2025 nur
um maximal fünf Prozent erhöht werden dürfen – das hat die aktuelle
Regierung mit dem vierten MILG vollständig ausgesetzt. Das fünfte
MILG vom Dezember 2025 beschränkt die nun bevorstehende Erhöhung der
Richtwerte abermals mit einem Prozent. Und das
Mietenwertsicherungsgesetz – ebenfalls vom Dezember 2025 – beschränkt
erstmals die ungeregelten Mieten.

Richtwerte eingebremst: Ab 1. April werden etwa die
mietrechtlichen Richtwerte zum ersten Mal seit April 2023 wieder
erhöht. Diese Erhöhung ist gesetzlich auf ein Prozent beschränkt. Am
Beispiel des Wiener Richtwerts wird deutlich: Er steigt von 6,67 auf
6,74 Euro. Seit der letzten Erhöhung wurden drei mietenbremsende
Gesetze beschlossen – also das dritte, vierte und fünfte
Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz. Ohne diese Mietenbremsen
würde der Wiener Richtwert mit April bereits auf 7,67 Euro steigen.
Das wäre verglichen mit 2023 eine Steigerung um 14,9 Prozent!
Tatsächlich wird nun bloß um ein Prozent erhöht – das gilt auch für
die Richtwerte in den anderen acht Bundesländern.

Ersparnisse bis zu 113 Euro pro Monat: Die AK hat berechnet:
Durch die drei gesetzlichen Mietpreisbremsen sparen sich Mieter:innen
für eine durchschnittliche 60 Quadratmeter Wiener Gemeindewohnung,
die zum Richtwert vermietet ist, jetzt 61 Euro im Monat (inklusive
Umsatzsteuer) – das sind etwa 740 Euro im Jahr. Im Wiener Gemeindebau
sind rund 100.000 Wohnungen zum Richtwert vermietet.

Wenn eine Mietwohnung im privaten Altbau zum Richtwert ohne
Zuschläge vermietet ist, ergeben sich je nach Bundesland
unterschiedliche Ersparnisse. Eine durchschnittliche Wohnung mit 72
Quadratmeter ist in Wien um 74 Euro pro Monat und etwa 890 Euro (
immer inklusive Umsatzsteuer) pro Jahr günstiger. In der Steiermark
beläuft sich die Ersparnis auf 96 Euro pro Monat und rund 1.150 Euro
pro Jahr. In Vorarlberg betragen die Mietenbremsungen sogar 113 Euro
pro Monat und fast 1.360 Euro pro Jahr.

Wohnen muss leistbar sei n: Die AK bleibt weiterhin dran und
fordert ein modernes, klares Mietrecht mit transparenten
Mietzinsobergrenzen. Befristungen sollen abgeschafft werden,
Ausnahmen sollen für Privatpersonen gelten. Zudem muss Mietwucher mit
saftigen Strafen belegt werden.

Neues AK Service Mietpreisbremse-Rechner: Die AK hat für ihre
Mitglieder ein neues Service – einen Rechner, der die komplexe
Mietpreisbremse für die eigene Miete einfach nachvollziehbar macht.
Die Mietpreisbremse greift erstmals direkt in die vertragliche
Wertsicherung von Mieten ein. Die Arbeiterkammer schafft Klarheit:
Mit dem neuen AK Rechner können Mitglieder berechnen, wie stark die
Miete 2026 durch die Mietpreisbremse höchstens steigen darf. So
behalten Mieter:innen – und auch Vermieter:innen – den Überblick.

SERVICE: Der AK Mietpreisbremse-Rechner unter
https://mietbremse.arbeiterkammer.at/