AK: Damit Sie nicht auf Weihnachtsgeschenken, Gutscheinen & Co. sitzenbleiben!

Wien (OTS) – „Oh du fröhliche, …“ – die Stimmung kann schnell
kippen, wenn das
Christkind beim Geschenk danebenlag. Damit es nach der Bescherung
keinen Ärger gibt, hat die AK Tipps für den Geschenkekauf: Umtausch
im Laden ist reine Kulanz, online gekaufte Produkte können meist 14
Tage lang retourniert werden, bei schlechter Info auch länger. Bei
Onlinekäufen Impressum und Bewertungen prüfen – hinter billigem
Glitzer steckt meist ein unseriöser Anbieter. Und: Gutscheine am
besten rasch einlösen, damit sie kein Reinfall werden.

Zwtl.: Geschenkekauf – das sollten Konsument:innen wissen

+ Kein Recht auf Umtausch : Im stationären Handel gibt es kein
gesetzliches Umtauschrecht. Ein Umtausch ist freiwillig und oft auch
auf der Rechnung aufgedruckt. Wenn nicht, darauf vermerken lassen.
Vor dem Kauf immer genau nachfragen.

+ 14 Tage überlegen : Bei Onlinekäufen gibt es grundsätzlich ein
14-tägiges Rücktrittsrecht – Ausnahmen, etwa Konzerttickets. Werden
Sie über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert
sich die Frist um zwölf Monate. Verlängerte Rückgabefristen bis weit
nach X-mas sind freiwillig! Wurden sie beim Kauf vereinbart, sind sie
verbindlich!

+ Geschenk mit Mängeln – Gewährleistung greift: Weist das
Geschenk einen Mangel auf, der schon beim Kauf vorhanden war, greift
die zweijährige gesetzliche Gewährleistung. Händler:innen müssen
kostenlos reparieren oder austauschen. Geht das nicht, können Sie
eine Preisreduktion fordern oder das Geld zurückverlangen. Zuständig
sind immer Händler:innen. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage,
meist der Hersteller:innen.

+ Gutscheine einlösen: Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk.
Geht der Anbieter pleite, ist der Gutschein meist wertlos. Sie können
zwar Ihre Forderung anmelden, doch geringe Insolvenzquoten und
Gerichtskosten von 31 Euro machen das selten sinnvoll. Daher:
Gutscheine rasch einlösen. Generell: Gutscheine gelten in der Regel
bis zu 30 Jahre lang, Unternehmen dürfen nur aus triftigen Gründen
verkürzen.

+ Teure Ratenkäufe : Besonders bei Versandhäusern wie Universal
sind Teilzahlungskredite sehr teuer – die Effektivzinssätze machen
durchwegs 21,7 Prozent pro Jahr aus. Zum Vergleich: Ein Konsumkredit
liegt im Schnitt zwischen neun und elf Prozent pro Jahr (
Effektivzinssatz). Vorsicht auch bei 0-Prozent-Finanzierungen im
Einzelhandel – sie gelten oft nur unter gewissen Bedingungen. Daher:
Nicht vorschnell unterschreiben – Zinsen und Spesen genau prüfen!

+ Supergünstig? Vorsicht Fake-Shops : Kennen Sie einen Onlineshop
nicht und ist er:sie supergünstig, googeln Sie die Website. Checken
Sie Impressum, Bewertungen und Zahlungsformen. Finger weg bei
Vorauszahlungen mit etwa Kryptowährungen – das ist meist ein Fake-
Shop. Prüfen Sie den Shop: www.fakeshop.at/shopcheck/ .

+ Blick ins Impressum : Schauen Sie auf das „Impressum“, „Über
uns“ oder „Kontakt“. Verdächtig: Sie finden keine Adress-Angaben,
bloß ein Kontaktformular. Bei Anbieter:innen etwa aus China oder den
USA können zusätzliche Zollgebühren oder bei Zahlung
Wechselkursgebühren anfallen.