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LH-Stv. Pernkopf zur Sanierungsoffensive 2027: Neue Förderungen für Heizungstausch und Gebäudesanierung

St. Pölten (OTS) – Wer sein Haus energetisch verbessern oder eine
alte Heizung
austauschen möchte, kann auch 2027 von attraktiven Förderungen
profitieren. Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Bundes wurden die
neuen Förderbedingungen für den Kesseltausch und den Sanierungsbonus
veröffentlicht. Die Antragstellung startet am 4. Jänner 2027. Die
Förderungen richten sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-
und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Die Energieberatung
Niederösterreich berät kostenlos zum Tausch oder zur Sanierung.

„Unabhängigkeit von Öl und Gas bringt Sicherheit und
Kostenersparnis. Wir können uns nicht abkapseln vom Weltgeschehen,
aber wir müssen in unserem Land die Versorgung sichern. In den
vergangenen fünf Jahren sind die Ölheizungen in Niederösterreich auf
knapp 54.000 halbiert worden. In den letzten 20 Jahren hat sich die
Zahl der installierten Wärmepumpen und Solarwärmeanlagen in
Niederösterreich fast versiebenfacht auf rund 153.000 Anlagen“, so LH
-Stellvertreter Stephan Pernkopf und weiter: „Alle, die ihre Heizung
tauschen wollen, haben jetzt die Möglichkeit dazu. Die
Energieberatung Niederösterreich berät dazu kostenlos.“

Heute, am 2. November 2026, gibt es nochmals eine
Fördermöglichkeit für Heizkessel, die für Projekte im Oktober
angerechnet werden. „Rückwirkend förderfähig sind Leistungen ab 7.
Oktober 2026, die Registrierung muss spätestens bis 31. Dezember 2026
erfolgen“, so Maja Oldenburg von der Energieberatung
Niederösterreich. Das ist ein zusätzliches, vorgezogenes
Förderfenster, weil durch stornierte oder nicht umgesetzte Projekte
noch Fördergeld frei geworden ist. Das bedeutet: „Wenn man in einem
Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus den fossilen Heizkessel
tauschen möchte, kann man sich ab 2. November registrieren und muss
nicht bis Jänner warten“, erklärt Oldenburg. Die Förderhöhe wurde
bereits an die für 2027 vorgesehenen Pauschalen von 4.000 Euro für
Fernwärme, 5.000 Euro für eine Wärmepumpe und 6.000 Euro für eine
Holzheizung angepasst. Unter bestimmten Voraussetzungen sind
zusätzliche Förderungen für Solarthermie oder Tiefenbohrungen
möglich. Wichtig ist, sich rechtzeitig beraten zu lassen: Auch 2027
bleibt ein Energieberatungsprotokoll verpflichtend.

Auch für die thermische Sanierung von Gebäuden stehen
Fördermittel in der Höhe von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung. „Die
Höhe hängt davon ab, wie umfassend die Sanierung ist und wie stark
dadurch der Energieverbrauch sinkt“, erklärt Maja Oldenburg. Für die
Sanierung einzelner Gebäudeteile gibt es bis zu 4.000 Euro. Bei einer
Teilsanierung, die den Heizwärmebedarf um mindestens 40 Prozent
reduziert, sind bis zu 10.000 Euro möglich.

Für eine umfassende Sanierung beträgt die Förderung bis zu 15.000
Euro bei Erreichen eines guten Standards und bis zu 20.000 Euro bei
Erreichen des klimaaktiv-Standards. Grundsätzlich gilt: „Die
Förderung kann maximal 30 Prozent der förderungsfähigen
Investitionskosten betragen“, so Oldenburg.

Für Förderungen ab 2027 gilt: Zunächst wird der Antrag gestellt,
danach erfolgt die Genehmigung und schließlich die Endabrechnung.
Entscheidend ist, dass der Antrag vor Beginn der Umsetzung
eingereicht wird. Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen, die ab
dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen. „Wer einen Heizungstausch
oder eine Gebäudesanierung plant, sollte sich daher frühzeitig über
die Voraussetzungen informieren und die nächsten Schritte sorgfältig
vorbereiten. So lassen sich die Fördermöglichkeiten rechtzeitig
prüfen und Sanierungsmaßnahmen gezielt planen“, rät Oldenburg.

Weitere Informationen: NÖ Energie- und Umweltagentur, Stefan
Kaiser, Mobil: 0676/83688569, E-Mail: [email protected]