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ÖGB-Schuberth: Trauerzeit und längerer Kündigungsschutz nach Fehlgeburt sind wichtige Verbesserungen für betroffene Frauen

Wien (OTS) – Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) begrüßt die
von
Bundesministerin Korinna Schumann vorgeschlagenen Verbesserungen für
Frauen nach Fehlgeburten. Insbesondere die Gleichstellung von
Fehlgeburten mit Totgeburten beim Kündigungs- und Entlassungsschutz
sowie die Einführung einer bezahlten Freistellung bedeuten einen
wichtigen Fortschritt für Betroffene.

„Eine Fehlgeburt ist für viele Frauen und ihre Familien ein
schwerer Schicksalsschlag. Es ist daher richtig, dass die Politik die
arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen verbessert und betroffenen
Frauen die Zeit gibt, die sie für ihre körperliche und psychische
Erholung brauchen“, sagt ÖGB Bundesgeschäftsführerin Helene
Schuberth.

Besonders positiv bewertet der ÖGB, dass künftig nach einer der
Fehlgeburt ein viermonatiger Kündigungs- und Entlassungsschutz gelten
soll. „Damit wird eine langjährige Forderung der Gewerkschaften
erfüllt. Bislang waren Frauen nach einer Fehlgeburt lediglich vier
Wochen geschützt. Die neue Regelung würde deshalb deutlich mehr
Sicherheit in einer ohnehin belastenden Lebenssituation bedeuten“, so
Schuberth.

Auch die vorgesehene Freistellung zwischen vier und 16 Wochen
nach Fehlgeburten ab der 16. Schwangerschaftswoche sei ein wichtiger
Schritt. „Frauen brauchen nach einer Fehlgeburt Zeit, um einen
tiefgreifenden Verlust zu verarbeiten. Ein eigener
Freistellungsanspruch trägt dieser besonderen Situation Rechnung und
ist ein Zeichen des Respekts gegenüber den Betroffenen”, betont
Schuberth.

Für den ÖGB ist außerdem entscheidend, dass der bestehende
Mutterschutz unangetastet bleibt. „Der Mutterschutz ist eine zentrale
Errungenschaft für Arbeitnehmerinnen und darf nicht aufgeweicht
werden. Umso wichtiger ist, dass nun eine Lösung vorgeschlagen wird,
die betroffene Frauen unterstützt und gleichzeitig den umfassenden
Schutzgedanken des Mutterschutzes wahrt“, so Schuberth abschließend.

Wesentliche Verbesserungen:

– Vier Monate Kündigungs- und Entlassungsschutz nach Fehlgeburten
unabhängig von der Schwangerschaftswoche

– Freistellungsanspruch bei einer Fehlgeburt ab der 16.
Schwangerschaftswoche

– Wahrung des bestehenden Mutterschutzes und mehr Rechtssicherheit
für Betroffene

Über uns:

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2
Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen
sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche
Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und
Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.
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