Haarentfernung

14. Wiener Landtag (1)

Wien (OTS) – Die 14. Sitzung des Wiener Landtages hat heute,
Dienstag, um 9 Uhr
mit der Fragestunde begonnen.

LAbg. Mag. Bernd Saurer (FPÖ) wollte in der ersten Anfrage von
Landeshauptmann-Stellvertreterin und Bildungs- und Jugendstadträtin
Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS) wissen, wie viele Schüler*innen im
Schuljahr 2025/26 die Klasse wiederholen mussten. In Vertretung von
Stadträtin Emmerling antwortete Stadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (
SPÖ), dass es wichtig sei, diese Zahlen zu kontextualisieren. Im Jahr
2025/26 habe es 4.890 Wiederholerinnen und Wiederholer gegeben. Dies
sei ein Rückgang um 13 Prozent. Der Anstieg in früheren Jahren sei
unter anderem eine unmittelbare Folge von Pandemie und
Fluchtbewegungen gewesen. Auch während dieser Zeit – und damit
verbunden – mit Tausenden neuen Schüler*innen, hätten die Wiener
Schulen „Großartiges“ geleistet. Insbesondere im urbanen Raum stünden
Schulen weiterhin vor großen Herausforderungen. Wien begegne diesen
Herausforderungen mit vielen Projekten und Maßnahmen, darunter etwa
der Chancenbonus. Von diesem Chancenbonus würden auch andere
Bundesländer profitieren, sagte Czernohorszky.

Die zweite Anfrage richtete LAbg. Mag. Alexander Ackerl (SPÖ) an
Klimastadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Ackerl erkundigte
sich, welchen Vorteil die Wiener Klima-Allianzen für teilnehmende
Betriebe sowie den Wirtschaftsstandort Wien haben und welchen Nutzen
diese für die Erreichung der Klimaneutralität 2040 sowie für alle
Wiener*innen hätten. Czernohorszky betonte, dass in Wien Wirtschaft
und Klimaschutz voneinander profitieren und zusammenspielen würden.
Die Wiener Klima-Allianz sei ein Beispiel dafür. Mit diesem Bündnis
verpflichten sich 17 etablierte heimische Unternehmen gemeinsam mit
der Stadt Klimaschutz-Maßnahmen zu gestalten und umzusetzen, sowie
diese zu überprüfen. Als Beispiele für gemeinsame Herausforderungen
und Lösungen nannte Czernohorszky die Umstellung von Fuhrparks auf E-
Mobilität, die Nutzung von Abwärme, um die Nachbarschaft zu heizen,
sowie Photovoltaikanlagen an Dächern. Das Wichtigste sei dabei
Planungssicherheit, klare Ziele vorzugeben und diese zu verfolgen.
Von dieser Allianz profitieren auch die Wiener*innen, denn
Klimaschutz sei Krisenschutz. Neue Arbeitsplätze und Berufsfelder
würden Wien moderner, wirtschaftlich stärker und gleichzeitig
lebenswerter machen, schloss Czernohorszky.

LAbg. Ing. Judith Edelmann stellte die dritte Anfrage an
Landeshauptmann-Stellvertreterin und Finanz- und
Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak, MA (SPÖ). Sie beschäftigte sich
mit der Frage, welche aktuellen Überlegungen und legistische
Vorarbeiten es bezüglich eines Landesgesetzes zur Einführung eines
„Kultur-Euros“ gibt. Novak stellte klar, dass mittlerweile bereits
klar sei, dass der „Kultur-Euro“ nicht eingeführt werde. Im Rahmen
der Vorbereitungen hatte die MA 7 und die Finanzabteilung einen
Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Das Modell sei an den
Sportförderungsbeitrag angelehnt gewesen. Der Entwurf habe noch keine
Details etwa zu Veranstaltungen gemeinnütziger Organisationen
enthalten. Demnach sei auch eine mögliche Staffelung möglich gewesen.
Grundsätzlich sei es darum gegangen, auch kleine Kulturbetriebe
abzusichern, die bereits jetzt auf die Förderungen der Stadt
angewiesen seien. Novak erklärte, dass die Bundesländer hätten keine
Steuer- und Abgabenautonomie haben. Daher gebe es zur Erhaltung und
Finanzierung des umfassenden Kulturangebotes in Wien zwei Optionen.
Zur Diskussion stünden daher die Möglichkeiten der Teilwidmung der
Tourismusabgabe oder eine nicht zweckgebundene Haushaltsabgabe, so
Novak.

Die vierte Anfrage stellte LAbg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE) an
Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Malle
hinterfragte, in wie vielen Verdachtsfällen auf Sozialleistungsbetrug
die Auszahlung der Mindestsicherung an alleinerziehende Mütter im
Jahr 2026 bis zur Klärung zur Gänze zurückbehalten wurde. Hacker
erläuterte, dass grundsätzlich bei Anträgen zur Mindestsicherung
einheitlich vorgegangen werde. Die Behörde habe dabei unter anderem
die schwierige Aufgabe Beziehungsgeflechte objektiv zu erkennen und
dann eine umsichtige und korrekte Entscheidung zu treffen. Wenn ein
Verdacht zu falschen Angaben im Raum stehe, müsse das Behörde prüfen
und gegebenenfalls ein Verfahren einleiten. Wenn sich in einem
konkreten Fall die Verfahrensdauer als zu lange erwiesen habe, müsse
man intern besprechen, wie damit weiterhin umgegangen werde. Hier
werde es eine Nachbesprechung und gegebenenfalls eine Nachschärfungen
geben. Allerdings stehe fest, dass, bei allem gemeinsamen
Verständnis, jede Form von Sozialbetrug geahndet werden müsse, so
Hacker. (Forts.) bon