wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat das
Bundesverwaltungsgericht für 30.Juni eine neuerliche
Gerichtsverhandlung zur S1-Lobautunnel angesetzt. Sprecher Wolfgang
Rehm zum Hintergrund: „Anstatt das Ende des laufenden
Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH abzuwarten, versuchen die
Asfinag und ihre Unterstützer alles, dieses Verfahren irgendwie
abzudrehen um eine sich dort nach den Schlussanträgen abzeichnende
Niederlage abzuwenden.“
Parallel zu erfolgten Interventionen des Bundeskanzleramts beim
EuGH selbst solle nun das Bundesverwaltungsgericht – gehe es nach den
Wunschvorstellungen der Autobahnbauer – seinen Antrag wieder
zurückziehen. „Man hätte gerne, dass für die höchstpriviliegierte
Asfinag alles weiter seinen seit Jahrzehnten gewohnten Gang gehen
kann,“ kritisiert Rehm. Dazu habe Bundesminister Hanke im September
2025 eine bereits laufende Strategische Umweltprüfung zu S1 wegen
unerwünschter Ergebnisse abgedreht und rechtlich und fachlich
inkorrekt in einer von der Asfinag durchgeführten und vom Minister
abgesegneten Einzelfallprüfung behauptet, es hätte ohnehin nie eine
derartige Prüfung gebraucht. Von der Frage der nicht durchgeführten
Prüfung hängt wiederum ab, ob für die S1 weitere Genehmigungen
erteilt werden können,“ so Rehm, der es als ein gutes Zeichen sieht,
dass der BVwG-Richtersenat dem Asfinag-Vorstoß nicht unmittelbar
gefolgt ist, sondern in einer Gerichtsverhandlung die Rechtmäßigkeit
der Hanke-Feststellung erörtern möchte. Der Auseinandersetzung im
Gerichtssaal ab 9:00 Uhr vorausgehend findet vor dem Gerichtsgebäude
die mittlerweile traditionelle Frühdemonstration statt. „Es geht nun
somit darum, ob sich rechtliche und fachliche Korrektheit oder
politischer Druck durchsetzt,“ so Rehm abschließend.