Wien (OTS) – Die Nationalratsabgeordnete und Volksgruppensprecherin
der Grünen,
Olga Voglauer, sieht in den laufenden Verhandlungen zur Novellierung
des Volksgruppengesetzes erste Schritte, macht aber deutlich, dass
der vorliegende Entwurf nur als erstes Paket verstanden werden kann:
„Da sind Erweiterungen vorgesehen, allerdings große Reform ist das
keine. Mit den Regelungen zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit in
Kärnten werden langjährige Forderungen der Volksgruppen aufgegriffen.
Das ist ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig dürfen wir uns nicht der
Illusion hingeben, dass damit die Weiterentwicklung des
Volksgruppenrechts abgeschlossen sein kann.“
Aus ihrer Sicht bleiben zentrale Fragen ungelöst: „Für eine
Zustimmung der Grünen werden noch einige zentrale Punkte zu
verhandeln sein. Insbesondere die Rolle der Volksgruppenbeiräte muss
deutlich gestärkt werden. Wer die Volksgruppen ernst nimmt, muss
ihren Vertretungen mehr Mitsprache einräumen. Die Beiräte dürfen
nicht bloß angehört werden, sondern müssen bei allen wesentlichen
Entscheidungen, die die Volksgruppen betreffen, verbindlich
eingebunden werden.“ Das gelte auch bei den geplanten Regelungen zur
zweisprachigen Gerichtsbarkeit. „Es muss sichergestellt sein, dass
sprachliche Rechte in der Praxis tatsächlich gestärkt und nicht nur
auf dem Papier festgeschrieben werden. Gerade in einem so sensiblen
Bereich braucht es klare, praxistaugliche und nachvollziehbare
Regelungen, die die sprachlichen Rechte der Volksgruppen nachhaltig
absichern.“
Für Voglauer geht es dabei um mehr als einzelne
Gesetzesbestimmungen. „Die Rechte der Volksgruppen sind
Menschenrechte. Sie sichern sprachliche Vielfalt, kulturelle
Identität und gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb braucht es einen
dauerhaften und strukturierten Dialog auf Augenhöhe zwischen Republik
und Volksgruppen.“ Ob die Novelle letztlich Erfolg haben wird, hänge
auch von der Zustimmung der Betroffenen ab. „Ein Gesetz, das die
Rechte der Volksgruppen regelt, sollte nicht über die Köpfe der
Volksgruppen hinweg beschlossen werden. Entscheidend wird sein, ob
die Volksgruppen den eingeschlagenen Weg mittragen können. Nur dann
kann dieses erste Paket die Grundlage für weitere Fortschritte
bilden“, hält Voglauer fest.