LH-Stv. Pernkopf legt Verordnung gegen Amerikanische Rebzikade vor

St. Pölten (OTS) – Die Amerikanische Rebzikade hat durch die
Verbreitung der „Goldgelben
Vergilbung“ bereits in der Steiermark und im Burgenland für massive
Schäden und großflächige Rodungen im Weinbau gesorgt, jetzt gefährdet
sie auch niederösterreichische Weingärten. LH-Stellvertreter Stephan
Pernkopf legte zum Schutz des heimischen Weinbaus daher eine
Verordnung vor, die in der heutigen Sitzung der Landesregierung
beschlossen wurde. „Der Weinbau ist ein Stück Kulturgut und ein
wichtiger Teil des Landschaftsbildes unserer Heimat. Vor allem aber
ist er die Existenzgrundlage für zahlreiche Winzerbetriebe,
Gastronomie und Tourismus. Mit der Verordnung werden entschlossene
Maßnahmen gesetzt, die die Ausbreitung der Rebzikade verhindern, die
Goldgelbe Vergilbung der Reben bekämpfen und der heimische Weinbau
geschützt werden soll“, erklärt Pernkopf.

Die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) ist Überträger
der gefährlichen Rebenkrankheit „Goldgelbe Vergilbung“ (Grapevine
flavescence dorée), die zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden im
Weinbau führt. Die Blätter befallener Rebstöcke verfärben sich
gelblich (bei Weißweinsorten) bzw. rötlich (bei Rotweinsorten) und
rollen sich ein, befallene Reben sterben in der Folge ab. Da die
flugfähige Zikade pro Jahr mehrere 100 Meter zurücklegen kann,
besteht die Gefahr, dass sich die Rebenkrankheit in immer mehr –
bisher befallsfreie – Regionen ausbreitet. Neben der Steiermark und
dem Burgenland ist die Goldgelbe Vergilbung auch in Tschechien und
der Slowakei bereits verbreitet. In Niederösterreich wurde die
Goldgelbe Vergilbung bisher noch nicht festgestellt. Es ist aber zu
befürchten, dass bei weiter steigenden Rebzikaden-Populationen die
Krankheit mit infizierten Pflanzenschädlingen eingeschleppt wird.

Eine direkte Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich,
befallene Rebstöcke müssen rasch gerodet und aus dem Weingarten
entfernt werden. Die wirksamste Schutzmaßnahme ist die daher
Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade als Hauptüberträger. Die NÖ
Landesregierung und die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer haben daher
ein Maßnahmenpaket erarbeitet. Dieses umfasst insbesondere rechtliche
Vorgaben zum Einsatz von speziellen Pflanzenschutzmitteln, Melde- und
gegebenenfalls Rodepflichten, gezielte Beratungsangebote, verstärkte
Kontrollmaßnahmen sowie die Information von Weinbaubetrieben,
Gemeinden und Besitzerinnen und Besitzern von Reben in Privatgärten.

Hervorgehoben wird die gemeinsame Verantwortung. Deshalb
appelliert Pernkopf gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer: „Schon
ein einzelner befallener Rebstock trägt zur weiteren Verbreitung der
Amerikanischen Rebzikade bei und stellt damit ein Risiko für
umliegende Weingärten dar. Die Einhaltung der vorgeschriebenen
Maßnahmen leistet daher einen wichtigen Beitrag zum Schutz der
heimischen Weinbaugebiete, zur langfristigen Sicherung der regionalen
Weinproduktion sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft.“ (Schluss)

Weitere Informationen: DI Jürgen Maier, Pressesprecher LH-Stv.
Dr. Stephan Pernkopf, Tel.: +43 2742 9005 – 12704, Mobil: +43 676 812
15283, E-Mail: [email protected]