Medienförderung für den Standard: Bericht in „Heute“ grob verzerrend

Wien (OTS) – Der Senat 3 des Presserats bewertet den Beitrag
„‘Standard‘: 3,5 Mio.
Förderung“, erschienen in der Tageszeitung „Heute“, als Verstoß gegen
Punkt 2.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (
Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von
Nachrichten und Kommentaren).

Im Artikel wird berichtet, dass die Regierung heuer 20 Mio. Euro
Qualitätsjournalismus- und 7,1 Mio. Presseförderung ausschütte. Mit
einer stattlichen Summe werde „Der Standard“ überschüttet. Er habe
alleine 1,36 Mio. an Presseförderung erhalten, zusätzlich gebe es
1,03 Mio. „Qualitätsmedien-Förderung“, wozu als „Detail am Rande“
angemerkt wird, dass der Standard erst unlängst die
Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek fälschlicherweise habe sterben
lassen. Zu alldem dürfe sich das Medium über 1,1 Mio. „Digitale
Transformationsförderung“ freuen. Regierung und öffentliche Stellen
hätten dem Standard 2024 um 8,1 Mio. Inserate zukommen lassen.
Besonders skurril sei, dass die „Kronen Zeitung“ als größte
Tageszeitung des Landes gerade einmal lächerliche 223.180 Euro
Vertriebsförderung erhalte. Vor allem jene Zeitungen, die unter
hausgemachtem Leserschwund leiden, würden Steuergeld kassieren, so
seien 111.000 ans „Profil“ und 109.000 Euro an den „Falter“
geflossen.

Abschließend wird nach der Zwischenüberschrift „Kein Cent für
‚Heute‘“ noch angemerkt, dass es seit der Gründung 2004 für „Heute“
keine Presseförderung gebe.

Ein Leser kritisiert, dass die Vermischung verschiedener
Förderungsarten beim Leser ein falsches Bild erzeugen würde und der
Artikel nicht der sachlichen Information diene, sondern der
Verächtlichmachung eines Konkurrenten.

Der Chefredakteur von „heute.at“ sah in einer mündlichen
Verhandlung keine unkorrekte Darstellung, auf die Frage des
Vorsitzenden, welche Förderungen die Tageszeitung „Heute“ 2025
bekommen habe, hielt er zunächst fest, dass „Heute“ 2025 digitale
Transformationsförderung und Qualitätsmedien-Förderung erhalten habe.
Darüber hinaus brachte er vor, dass es sich beim Artikel bloß um
einen Zweispalter handle und man sich daher auf die wesentlichen
Punkte fokussiert habe. Es stimme nicht, dass beim „Standard“
verschiedene Förderungen berücksichtigt seien, bei „Heute“ oder der
„Krone“ hingegen nicht, man habe sogar darauf hingewiesen, dass die
„Kronen Zeitung“ lediglich Vertriebsförderung bekomme. Außerdem stehe
es einem Medium frei, über welche Themen es berichte und welche
Punkte es für berichtenswert erachte.

Darüber hinaus prangere der „Standard“ Förderungen für
Mitbewerber regelmäßig an, selbst mache dieser aber bei über zehn
Millionen Euro von der öffentlichen Hand im Jahr (Förderungen plus
Inserate) nur einen Bilanzgewinn von 1,8 Millionen Euro. Das sei für
die Bevölkerung von Interesse.

Der Chefredakteur erachtete es auch nicht als grob irreführend,
dass die Qualitätsjournalismus-förderung beim „Standard“ angeführt,
bei der „Kronen Zeitung“ und „Heute“ aber weggelassen sei, da die
Leser durchaus mündig seien, dies zu erkennen. Ferner habe „Heute“
keine Pflicht zur Vollständigkeit. Das Verfahren sei wegen des
Punktes „Genauigkeit“ eingeleitet worden. Dieser Punkt sei nach
Meinung des Chefredakteurs erfüllt, da die im Artikel erwähnten
Beiträge korrekt seien.

Der Senat hält zunächst fest, dass Berichte über staatliche
Förderungen von Medien von öffentlichem Interesse sind (Punkt 10 des
Ehrenkodex): Die Frage, wofür Steuergelder eingesetzt werden, ist für
den politischen Diskurs relevant. Im Rahmen der Berichterstattung zu
diesem Thema können auch kritische Standpunkte vertreten werden und
es ist selbstverständlich auch möglich, die Förderungen, die
verschiedene Medien erhalten, einander gegenüberzustellen und
miteinander zu vergleichen.

Der Chefredakteur des betroffenen Mediums hat in der Verhandlung
jedoch selbst eingeräumt, dass „Heute“ 2025 „digitale
Transformationsförderung“ und „Qualitätsmedien-Förderung“ erhalten
habe. Dieser Umstand steht der Aussage im Artikel entgegen, dass
„Heute“ seit der Gründung 2004 keine Presseförderung erhalten habe.
Die Qualitätsjournalismusförderung ist der Presseförderung
nachgefolgt. Obwohl bei der Tageszeitung „Der Standard“ (auch) die
Qualitätsjournalismusförderung einbezogen wurde, fand diese Förderung
bei der Tageszeitung „Heute“ keine Erwähnung.

Der Senat bewertet diese Darstellung als grob verzerrend. Nach
Ansicht des Senats wäre es erforderlich gewesen, bei allen Medien von
einer einheitlichen Förderungsbasis auszugehen: Der Senat hält es für
medienethisch bedenklich, wenn bei einem Medium mehrere Förderungen
erwähnt werden und zusammengezählt werden, bei anderen Medien, die
ebenfalls mehrere Förderungen erhalten, jedoch bloß einzelne
Förderungen herausgegriffen werden. Diese gravierende Verkürzung
kommt einer Irreführung der Leserinnen und Leser gleich.

Im Gegensatz zum Chefredakteur geht der Senat auch nicht davon
aus, dass die Leserinnen und Leser mit allen Details der
verschiedenen staatlichen Förderungstöpfe für den Mediensektor
vertraut sind. Aufgrund der Verzerrung können sich die Leserinnen und
Leser kein vollständiges Bild von der tatsächlichen
Förderungssituation machen. Etwas volkstümlich ausgedrückt wurden
hier Äpfel mit Birnen verglichen. Für den Senat hat es den Anschein,
dass das betroffene Medium die Verzerrungen bewusst dafür eingesetzt
hat, einen Mitbewerber in ein negatives Licht rücken.

Vor diesem Hintergrund spielt es auch keine Rolle, dass die
einzelnen Förderpositionen, die im Artikel angeführt werden, jeweils
für sich genommen der Höhe nach korrekt sind. Diese Argumentation des
Chefredakteurs geht ins Leere. Worin der Senat mit dem Chefredakteur
natürlich übereinstimmt, ist, dass ein Medium in der Entscheidung
frei ist, über welche Themen es berichtet. Dieser Grundsatz ergibt
sich aus der verfassungsrechtlich verankerten Medienfreiheit, der
natürlich auch im Bereich der Medienethik eine entscheidende Rolle
zukommt.

Im vorliegenden Fall ist die Themenwahl nicht problematisch – das
Medium konnte ohne weiteres über die staatlichen Förderungen
berichten, die dem „Standard“ gewährt wurden. Die Art und Weise der
Berichterstattung (nämlich die gezogenen verkürzten Vergleiche zu den
Förderungen anderer Medien) ist jedoch mit dem im Ehrenkodex
geregelten Prinzip der journalistischen Genauigkeit unvereinbar.

Der Senat stellt somit einen Verstoß gegen Punkt 2.1 des
Ehrenkodex (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und
Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren) fest, und fordert die
Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig im betroffenen
Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund
einer Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durch (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der
Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberin von „Heute“ hat von der Möglichkeit, am Verfahren
teilzunehmen, Gebrauch gemacht.