VGT erstattet 1025 Anzeigen gegen Vollspalten-Schweinefabriken in der Steiermark

Wien (OTS) – Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung
normiert seit
Juli 2022: „Buchten müssen so gebaut sein, dass die Schweine Zugang
zu einem physisch […] angenehmen Liegebereich haben, der […]
sauber ist und so viel Platz bietet, dass alle Schweine gleichzeitig
liegen können“ . Sollte Österreich auch Tieren gegenüber ein
Rechtsstaat sein, wird diese Bestimmung wohl umgesetzt werden müssen.
Eine Bucht mit Vollspaltenboden, egal ob die Neuversion, die ab
2034/2038 als neuer Mindeststandard gilt, oder die Alte, hat einen
Betonboden, der vollständig mit scharfkantigen Spalten durchzogen
ist. Ein solcher Boden ist steinhart und verletzt durch die scharfen
Kanten die Klauen. Abgesehen davon ist er nicht sauber, weil er nie
ausgeputzt wird. Die Schweine werden so eng gehalten, mit 0,55 m² (
bzw. ab 2034/2038 mit sage und schreibe 0,65 m²) pro 85 kg Schwein,
damit sie durch ihre Bewegungen den Kot nach unten durchdrücken.
Sauber ist deshalb anders. Und genug Platz ist in keinem Fall, weder
in der gesamten Bucht, in der bei diesem Platzangebot nicht alle
Schweine gleichzeitig entspannt nebeneinander liegen können (dafür
wären mindestens 1 m² pro Schwein nötig), noch wenn man einen
Teilbereich willkürlich herausnehmen und als Liegebereich titulieren
würde. In Wahrheit gibt es auf Vollspaltenboden keinen Liegebereich.
Deshalb übertreten alle Schweinebetriebe mit Vollspaltenboden diese
Gesetzesnorm. Und deshalb musste der VGT zu einer solchen
Massenanzeige schreiten.

Angezeigt wurden in den Bezirken

– Bruck-Mürzzuschlag: 3 Betriebe

– Deutschlandsberg: 76 Betriebe

– Graz: 2 Betriebe

– Graz-Umgebung: 52 Betriebe

– Hartberg-Fürstenfeld: 180 Betriebe

– Leibnitz: 253 Betriebe

– Leoben: 3 Betriebe

– Liezen: 1 Betrieb

– Murtal: 14 Betriebe

– Südoststeiermark: 381 Betriebe

– Voitsberg: 7 Betriebe

– Weiz: 53 Betriebe

Also insgesamt: 1025 Betriebe.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Wenn Schweine keinen
angenehmen Liegebereich haben, dann entzünden sich ihre Gelenke, wie
bei 92 % (!) der Tiere auf Vollspaltenboden, und sie bekommen
unangenehme Liegeschwielen. Wenn sie nicht wenigstens gleichzeitig
entspannt nebeneinander schlafen können, dann werden sie gereizt und
neurotisch und beißen sich in Ohren und Schwänze. Diese Gesetzesnorm
hat also ihren Sinn, sie will Schweine vor den allerschlimmsten
Auswüchsen der Tierindustrie schützen und ihnen wenigstens ein
Minimum an Lebensqualität bieten. Doch die Behörden beachten diese
Norm nicht ausreichend, sonst dürfte es keine Vollspaltenboden-
Schweinefabriken mehr geben. Anfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz ergaben, dass in Kärnten, Wien, Tirol und
Salzburg keine Verfahren wegen Übertretung nach Punkt 2.1 der Anlage
5 der 1. Tierhaltungsverordnung geführt worden sind, in der
Steiermark dagegen 6, in NÖ 8, in Vorarlberg 2, im Burgenland 1 und
in OÖ 16. Insgesamt gab es also 33 Strafverfahren wegen Übertretung
dieser Norm. Bedenkt man aber, dass es in Österreich tausende
Schweinefabriken mit Vollspaltenboden gibt, wirkt diese Anzahl seit
2022 viel zu gering. Deshalb war es notwendig, jetzt 1025 derartige
Strafverfahren mittels Anzeigen einzuleiten.“