Wien (OTS) – Der FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. MMag. Dr. Michael
Schilchegger sah
nach den gestrigen Befragungen der leitenden und der fallführenden
Staatsanwältin aus Krems im Pilnacek-Untersuchungsausschuss
erheblichen Aufklärungsbedarf. Die Aussagen der beiden
Staatsanwältinnen hätten bedenkliche Aspekte der Ermittlungsarbeit
offengelegt, die nun eingehend geprüft werden müssten. „Die
Befragungen haben gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft Krems ihre
Ermittlungen in erheblichem Umfang auf die Polizei und externe
Gutachter ausgelagert hat. Das wirft die Frage auf, inwieweit die
Staatsanwaltschaft ihre ureigene Bewertungs- und Kontrollfunktion als
‚Herrin des Verfahrens‘ tatsächlich wahrgenommen hat“, so
Schilchegger.
Besonders die enge Abstimmung mit der Oberstaatsanwaltschaft sei
für den freiheitlichen Verfassungssprecher ein zentraler Punkt. „Die
Fülle an dokumentierten und undokumentierten Gesprächen mit der
Oberstaatsanwaltschaft, die sich im Rahmen der Befragung angedeutet
hat, weist auf eine sehr enge Einbindung der übergeordneten Stellen
hin. Wenn die Kommunikation ein Ausmaß annimmt, das in einer
Befragungssituation im Untersuchungsausschuss kaum mehr vollständig
nachzuvollziehen ist, muss die Frage der inhaltlichen Steuerung und
damit der Unabhängigkeit der Ermittlungen gestellt werden“,
kritisierte Schilchegger.
Zudem hätten sich im Zuge der Befragung weitere Mängel im
Ermittlungsverfahren gezeigt. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum
auf die Expertise von IT-Fachleuten bei der Analyse der Pilnacek
Smartwatch verzichtet wurde, nachdem der Chefinspektor Fellner
vermutlich nicht das notwendige technische Know-how zur Auswertung
hatte. Auch die Tatsache, dass zentrale Auskunftspersonen wie der
Baggerfahrer und die Gemeindeärztin nicht einvernommen und Spuren am
Auffindungsort nicht umfassend gesichert wurden, zeichnet ein
problematisches Bild der Ermittlungsarbeit“, erklärte Schilchegger.
Auch die rechtliche Einordnung des Verfahrens, die eine Auswertung
von Handydaten verhinderte, sei kritisch zu hinterfragen: „Wenn die
Staatsanwaltschaft Krems tatsächlich sehr früh der Suizidthese
zuneigte – relativ früh im Verfahren, noch vor Einlangen des
medizinischen Gutachtens – hätte sie folgerichtig auch wegen
potenzieller Mitwirkung zum Suizid ermitteln müssen. Andere
Staatsanwaltschaften ermitteln in solchen Fällen auch wegen
Verleitung zum Suizid (§ 78 Abs. 1 StGB). Dass dies gerade in diesem
prominenten Fall nicht geschah, ist doch jedoch bemerkenswert“, so
Schilchegger.
Abschließend forderte Schilchegger umfassende Transparenz und
eine genaue Prüfung der Abläufe. „Die im Untersuchungsausschuss
zutage getretenen Punkte müssen aufgeklärt werden. Es geht um das
Vertrauen der Bürger in eine funktionierende und unabhängige Justiz.
Wir Freiheitliche setzen uns für eine Justiz ein, in der solche
Ermittlungsfehler restlos aufgeklärt und für die Zukunft verhindert
werden.“