Wien (OTS) – Die aktuellen Zahlen der Ermittlungs- und
Beschwerdestelle
Misshandlungsvorwürfe (EBM) zeigen ein klares Bild: Von insgesamt 535
im Jahr 2025 behandelten Beschwerden führte lediglich ein Fall zu
einer rechtskräftigen Verurteilung.
Alle eingegangenen Beschwerden wurden einer verfahrensrechtlichen
Prüfung zugeführt. 505 Verfahren, das entspricht rund 94 Prozent,
wurden bereits abgeschlossen. Der Großteil dieser Verfahren endete
ohne strafrechtliche Konsequenzen: In 441 Fällen wurden die
Ermittlungen eingestellt, in weiteren 62 Fällen wurde bereits von der
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.
In zwei Fällen wurde Anklage erhoben. Die gerichtliche
Entscheidung führte in einem Fall zu einem Freispruch und in einem
weiteren Fall zu einer Verurteilung. Diese Verurteilung erfolgte im
Jahr 2026. Darüber hinaus wurden im Jahr 2025 fünf Anklagen aus
Verfahren des Jahres 2024 abgeschlossen, von denen vier mit
Freispruch endeten und eine mit einer Verurteilung.
Diese Zahlen belegen, dass sämtliche Vorwürfe konsequent geprüft
und rechtlich bewertet werden. Gleichzeitig zeigt sich, dass sich nur
ein sehr geringer Anteil der eingebrachten Beschwerden auch
strafrechtlich erhärten lässt.