Wien (OTS) – Nach der breiten Kritik an der Begutachtungspraxis der
Pensionsversicherungsanstalt und des Sozialministeriumservices werden
nun erste gesetzliche Maßnahmen gesetzt. Eine Forderung des
Österreichischen Behindertenrats wird dabei aufgegriffen.
Am 23. April 2026 brachten die Regierungsparteien einen
Initiativantrag im Parlament ein. Dieser sieht vor, dass Menschen bei
Begutachtungen künftig eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen. Das
soll unter anderem für Verfahren zur Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspension, für Maßnahmen der beruflichen
Rehabilitation sowie für Verfahren im Sozialministeriumservice
gelten. Dazu zählen etwa der Behindertenpass und der Parkausweis.
Außerdem muss die Pensionsversicherungsanstalt bzw. das
Sozialministeriumservice die betroffene Person vorab darüber
informieren, dass sie das Recht hat, eine Vertrauensperson zur
Untersuchung mitzunehmen.
„ Damit wird eine wichtige und langjährige Forderung des
Österreichischen Behindertenrats umgesetzt. “, erläutert Klaus Widl,
Präsident des Österreichischen Behindertenrats, und führt fort: „
Damit haben die zu begutachtenden Personen endlich ein Recht auf die
Unterstützung durch eine Vertrauensperson in dieser oftmals sehr
belastenden Situation und sind nicht mehr von der Willkür der
Gutachter*innen abhängig. “
Gleichzeitig weist der Österreichische Behindertenrat darauf hin,
dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Qualität,
Unabhängigkeit und Transparenz der Begutachtungsverfahren nachhaltig
zu verbessern. „ Wir bieten der Sozialministerin unsere Erfahrung und
Expertise an, um in einem partizipativen Prozess die nächsten
Schritte auszuarbeiten und damit die Rahmenbedingungen für die
Begutachtungsverfahren nachhaltig und umfassend zum Wohle der
betroffenen Personen zu verbessern. “, betont Widl.
Mit dem eingebrachten Initiativantrag findet eine Forderung des
Österreichischen Behindertenrats Eingang in die Gesetzgebung. Nun ist
entscheidend, dass die angekündigte Regelung rasch beschlossen und
tatsächlich wirksam wird.