Wien (OTS) – „Privatsender – Radio wie Fernsehen – leisten einen
zentralen Beitrag
zur Versorgung aller Menschen mit hochwertigen Inhalten. Sie bieten
Inhalte niederschwellig und überwiegend ohne Bezahlschranke und
sichern so einen breiten Zugang zu verlässlichen Informationen. Damit
leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt in
Österreich“, erinnert Helga Tieben, Geschäftsführerin des
Fachverbandes Telekom-Rundfunk in der Wirtschaftskammer Österreich (
WKÖ), daran.
Der Fachverband Telekom-Rundfunk in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) begrüßt den verstärkten Fokus auf Qualität in der
Medienförderung, wie er in den vom Medienminister Andreas Babler
vorgelegten Optionen zur Unterstützung von Qualitätsjournalismus
vorgesehen ist. „Gleichzeitig warnen wir allerdings vor einseitiger
Förderpolitik, etwa durch Eingriffe in bestehende und bewährte
Fördermodelle.” Der Fachverband vertritt die privaten TV-Sender und
audiovisuellen Abrufdienste in Österreich.
„Die Umstellung auf eine reine Qualitätsjournalismusförderung
klingt im ersten Moment vielleicht attraktiv, sie lässt aber die
unterschiedlichen Mediengattungen und Rollen der Medien, etwa Print-
und Rundfunk, vollkommen außer Acht. Würde die Medienförderung wie in
der Studie vorgeschlagen umgesetzt und nur noch Qualitätsjournalismus
gefördert werden, käme das angesichts der ohnehin angespannten
wirtschaftlichen Situation der TV- und Radiosender einem Todesstoß
für den privaten Rundfunk in Österreich gleich. Eine Förderpolitik,
wie sie in der ‚Medienhaus Wien‘-Studie verfolgt wird, stellt zudem
überwiegend auf kostenpflichtige Angebote ab. Das ist aus Sicht der
privaten Rundfunkunternehmen auch deshalb kritisch zu betrachten,
weil sie dadurch von Förderungen ausgeschlossen würden.“
Appell, die Vielfalt der Mediengattungen zu berücksichtigen
Kritisch gesehen wird auch die starke Fokussierung auf reine
Nachrichtenmedien: „Die österreichische Medienlandschaft ist
vielfältig. Unterschiedliche Mediengattungen erfüllen
unterschiedliche Funktionen. So verbinden private Radio- und
Fernsehanbieter Information mit Unterhaltung, Kultur, Sport und
Bildung. Eine einseitige Ausrichtung auf klassischen
Nachrichtenjournalismus würde zentrale Leistungen der Privatsender
unberücksichtigt lassen“, so Fachverbandgeschäftsführerin Tieben.
Die Interessensvertretung betont außerdem, dass Radio- und
Fernsehanbieter – anders als andere Mediengattungen, die sich einer
freiwilligen Selbstregulierung unterziehen – bereits jetzt strengen
gesetzlichen Vorgaben und der Aufsicht der Regulierungsbehörde
unterliegen. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation und
kontinuierlich sinkender Werbeeinnahmen ist es für private
Rundfunkunternehmen unerlässlich, Zugang zu bewährten
Förderinstrumenten wie dem Privatrundfunkfonds und dem
Digitaltransformationsfonds zu erhalten und diesen weiter auszubauen.
Bewährte Förderinstrumente weiterentwickeln
Die bestehenden Fördersysteme, wie der Privatrundfunkfonds und
der Digitaltransformationsfonds, haben sich bewährt und leisten einen
wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Marktes. Auch der
Rechnungshof hat diese nicht grundsätzlich infrage gestellt, sondern
lediglich punktuelle Verbesserungen angeregt, die sich leicht
umsetzen ließen. „Die bestehende Rundfunkförderung zur Gänze zu
streichen und stattdessen auf reine Journalismusförderung
umzustellen, wäre aus Sicht der Rundfunkunternehmen fatal.“
Im Interesse des Erhalts einer eigenständigen, österreichischen
Medienlandschaft müssten daher alle Anstrengungen unternommen werden,
um einerseits Qualitätsjournalismus weiter zu fördern und
andererseits private TV-Sender und Radiosender dabei zu unterstützen,
ihre spezielle Rolle für den Medienstandort Österreich zu erhalten.
„Wir appellieren darum dringend, mit Ausgewogenheit, Augenmaß und
Bedacht an den Umbau des Medienfördersystems heranzugehen“, sagt
Helga Tieben, Geschäftsführerin des Fachverbands Telekom-Rundfunk,
und erinnert daran, dass sich die Zukunft der Medien mit Blick auf
die großen Plattformen im audiovisuellen Sektor abspielen wird. (
PWK160/JHR)