Gutachten – Volksanwalt Achitz begrüßt Reformbereitschaft und rät zu Mitnahme von Vertrauensperson

Wien (OTS) – Es ist höchst erfreulich, dass Sozialministerin Korinna
Schumann und
die PVA die massive Kritik an den Begutachtungen, die von der
Volksanwaltschaft und vielen anderen deponiert worden war, jetzt
aufgegriffen haben. „Ein wichtiger Punkt, der jetzt umgesetzt wird,
ist das Recht, zu allen Begutachtungen eine Vertrauensperson
mitzunehmen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz, „und ich kann nur
allen empfehlen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Die
Volksanwaltschaft hofft jedenfalls, dass die Beschwerden in
Zusammenhang mit Begutachtungen damit weniger werden.“

Verhaltenskodex wichtig, es muss aber auch inhaltliche
Verbesserungen geben

Ein Verhaltenskodex für die Gutachter*innen und verstärkte
Schulungen zur Kommunikation mit den Betroffenen ist sicher wichtig,
es müssen aber auch inhaltliche Kritikpunkte berücksichtigt werden.
Beschwerden bei der Volksanwaltschaft gab es in den vergangenen
Jahren etwa über Pflegegeld-Gutachten – verstärkt betreffend Kinder
mit Autismus-Spektrum-Störung, wo der hohe zeitliche Betreuungsbedarf
nicht immer berücksichtigt wird. Aber auch Angehörige von Menschen
mit Demenzerkrankungen waren immer wieder der Ansicht, dass der
Pflegebedarf zu niedrig eingeschätzt wird, weil die Betroffenen sich
gegenüber den Gutachter*innen selbständiger darstellen als das
tatsächlich der Fall ist.

ME/CFS – Bei fehlender Mobilität Begutachtung zuhause ermöglichen

Volksanwalt Achitz erwartet sich auch, wie schon wiederholt
thematisiert, mehr Entgegenkommen bei Begutachtungen von ME/CFS-
Betroffenen – und zwar im wörtlichen Sinn: „Deren Situation würde
sich oft massiv verschlechtern, wenn sie zu einer Begutachtung
anreisen müssen. Wer glaubhaft macht, nicht mobil zu sein, sollte
zuhause begutachtet werden.“

Gemeinsame unabhängige Begutachtungsstelle hätte viele Vorteile

Längerfristig wünscht sich Achitz, dass der Vorschlag einer
gemeinsamen unabhängigen Begutachtungsstelle weiterverfolgt wird, die
dann Gutachten für Sozialversicherungen, für das SMS, und
letztendlich auch für Gerichte durchführt. Achitz: „Das wäre für die
Antragsteller*innen, die jetzt oft zu vielen verschiedenen Gutachter*
innen laufen müssen, ein One-Stop-Shop, und niemand würde mehr auf
die Idee kommen, dass sich Gutachter*innen verpflichtet fühlen
könnten, ihren Auftraggeber*innen beim Sparen zu helfen.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@
volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer
0800 223 223 erreichbar.