Brandaktuelle Gallup-Umfrage zum Singvogelfang zeigt: Drei Viertel dagegen!

Wien (OTS) – Eben erst wurde die Befragung von 1000 Personen in
Österreich,
repräsentativ für die Bevölkerung aufgrund von Geschlecht,
Bundesland, Einkommen, Ausbildung, Wohnortgröße, Beruf und Alter,
durch das renommierte Gallup-Institut beendet. Es ging um den
Singvogelfang im OÖ Salzkammergut, dessen Status als immaterielles
Kulturerbe jetzt von der Österreichischen UNESCO-Kommission geprüft
wird. Es gab 3 Fragen, emotionslos und objektiv formuliert, die zu
beantworten waren. Die Ergebnisse sind eindeutig: 3 von 4
Österreicher:innen lehnen den Singvogelfang ab, unter den Frauen 4
von 5 Personen und bei den Menschen über 50 sogar 85 %!

– Den Singvogelfang per se lehnen 73 % ab (davon 34 % eher und 39 %
gänzlich), während ihn nur 18 % eher und 9 % sehr befürworten

– Das Vorgehen beim Fang, also das Aufhängen von Lockvögeln in
Käfigen und das Aufstellen der Netzfallen, sowie das Freilassen der
gefangenen Vögel bis 10. April des Folgejahres und das Behalten der
Lockvögel für immer, wird von 71 % abgelehnt und von 28 % befürwortet

– Den Transport der gefangenen Singvögel in kleinen Käfigen im
geschlossenen Rucksack lehnen 76 % ab, während ihn 24 % für
akzeptabel halten

Menschen über 50 haben die obigen 3 Fragen nur zu 3-5 % mit
„absolut akzeptabel“ beantwortet. Auch in OÖ sind nicht relevant viel
mehr Menschen pro Singvogelfang (31 %) als im Rest des Landes. Weder
Schulbildung noch Ortsgröße spielen eine Rolle, und sowohl die
ländliche wie die urbane Bevölkerung sind sich im fast gleichen
Ausmaß in der Ablehnung einig (72 zu 73 %). Die Unsicherheit bei der
Umfrage beträgt etwa 3 %.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch hat selbst seit 1997 Vogelfänger
dokumentiert: „Das Ergebnis dieser Umfrage ist nicht überraschend.
Tradition hin oder her, drei Viertel der Menschen lehnen den
Singvogelfang ab. Man muss sich wirklich fragen, ob eine derartige
Tradition, die von einer so großen – verfassungsgebenden! – Mehrheit
abgelehnt wird, die eindeutig und ohne Zweifel zu Tierleid führt und
die, wie das Landesverwaltungsgericht OÖ geurteilt hat, weitgehend
sogar rechtswidrig ist, weiterbestehen soll. Eines ist klar: mit
diesen Belegen ist der Singvogelfang im OÖ Salzkammergut als
immaterielles Kulturerbe der UNESCO untragbar geworden. Wir hoffen,
dass sich die zuständigen Personen in der Österreichischen UNESCO-
Kommission alle Fakten ansehen und dann mit Vernunft und Weitsicht
entscheiden. Wie diese Umfrage zeigt: Tierquälerei hat keinen Platz
in einer Gesellschaft, in der Tierschutz Staatsziel in der
Bundesverfassung ist.“

Grafiken aus der Umfrage frei verwendbar (Copyright: VGT/Gallup
Institut)

Umfrage Gallup-Institut (Copyright: Gallup-Institut, März 2026)

Pressefotos Singvogelfang (Copyright: VGT.at)

Video vom Singvogelfang