Wien (OTS) – Die Stadt Wien reagiert auf zunehmende Beschwerden in
Sachen
„Mozartverkäufer“, also gewerbliche, kostümierte Ticketverkäufer in
der Innenstadt: Ihnen wurden aufgrund einer Zonierungsverordnung 2021
maximal 18 Plätze für ihre Verkaufstätigkeit gestattet, auf zentralen
Plätzen wie vor dem Hauptportal des Stephansdomes wurde diese
gewerbliche Tätigkeit bereits damals verboten. Es war dies der erste
Versuch einer Regulierung durch begrenzte Kontingente, der jedoch
nicht ausreichend war und daher ist ein nächster Schritt nötig. Denn
in letzten Jahren kam es zu einer Zunahme an groben Verstößen der
Vorgaben: Regelmäßige Kontrollen zeigen, dass innerhalb der
relevanten Bereiche in der City regelmäßig Ticketverkäufer ohne
Genehmigungen anzutreffen sind, besonders auffällig auch vor dem
Stephansdom, wo es bedingt auch durch den U-Bahn-Ausgang und großer
Touristenströme ohnehin sehr beengt ist. 2024 wurden durch den
Magistrat der Stadt Wien an 42 Aktionstagen insgesamt 579
Ticketverkäufer*innen in der Inneren Stadt überprüft. Dabei wurden
insgesamt 299 Verstöße festgestellt.
Zugenommen haben auch die Beschwerden, sowohl bei der Stadt, also
auch bei der Staatsoper und bei Wien Tourismus. Passant*innen, aber
auch Besucher*innen der Oper oder Tourist*innen fühlen sich vermehrt
durch das aufdringliche Verhalten der Mozartverkäufer belästigt. „Das
ist inakzeptabel, der öffentliche Raum in der Innenstadt ist ohnehin
schon sehr beengt, die Besucherinnenzahlen steigen und wir wollen
hier Belästigungen aller Art abstellen. Daher wollen wir den
Ticketverkauf durch die sogenannten Mozartverkäufer im Gebiet der
bestehenden Zonierungsverordnungen, also Stephansplatz, Kärntner
Straße, Herbert-von-Karajan-Platz und Graben in der Inneren Stadt
künftig untersagen“, kündigt Planungsstadträtin Ulli Sima an. Im Zuge
einer vierwöchigen Begutachtungsfrist können Stellungnahmen zum
vorliegenden Entwurf abgegeben werden, In Kraft treten soll die
Verordnung Anfang Mai.