Wien (OTS) – Am Welttag der sozialen Gerechtigkeit erinnert der ÖGB
daran, dass
echte Teilhabe mehr sein muss als ein Schlagwort – sie ist die
Voraussetzung für ein gerechtes Miteinander. Unter dem Motto
„Inklusion stärken: Brücken bauen für soziale Gerechtigkeit“ macht
der ÖGB deutlich: Armut entsteht nicht zufällig – sie ist das
Ergebnis politischer und gesellschaftlicher Entscheidungen.
„Armut entsteht dort, wo Menschen von Beginn an schlechtere
Chancen haben – beim Zugang zu Bildung, bei der Arbeitssuche oder
beim Einkommen, das zum Leben reichen sollte. Sie trifft besonders
häufig Frauen, Migrant:innen und Menschen mit Behinderungen“, sagt
ÖGB-Sozialpolitikexpertin Anja Hafenscher. „Diese Ungleichheiten
dürfen wir nicht hinnehmen – wir müssen sie abbauen, mit starken
sozialen Rechten, fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen, die jedem
Menschen Würde und Sicherheit geben.“
Soziale Sicherungssysteme verhindern Armut
Soziale Sicherungssysteme wie Mindestsicherung und Sozialhilfe
sind essenziell, um Armut in existenziellen Notlagen zu lindern,
strukturelle Barrieren abzubauen und Teilhabe zu sichern. Besonders
alarmierend: 2024 waren in Österreich im Jahresdurchschnitt 36,7
Prozent der Bezieher:innen von Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe
Kinder. „Damit trifft Armut jene am stärksten, die am wenigsten dafür
können”, sagt Hafenscher.
Bildung gilt als einer der entscheidendsten Faktoren, um vererbte
Armut zu durchbrechen. Doch echte Chancengleichheit entsteht erst
dann, wenn soziale Leistungen eine gesicherte Existenz ermöglichen.
„Nur wenn die Existenz gesichert ist, können Kinder ihre Chancen
nutzen und der Armut entkommen.”
ÖGB fordert existenzsichernde bundeseinheitliche Mindestsicherung
Eine gerechte Gesellschaft braucht nicht nur wirtschaftliches
Wachstum, sondern solidarisch finanzierte, inklusive Systeme, die
Ungleichheiten abbauen. „Soziale Gerechtigkeit beginnt nicht mit
Kürzungen, sondern mit Absicherung. Wer Brücken bauen will, darf
nicht an den Fundamenten sägen“, warnt Hafenscher. Deshalb fordert
der ÖGB eine bundeseinheitliche existenzsichernde Mindestsicherung
mit Mindestsätzen statt Maximalleistungen.