Wien (OTS) – „Der Pensionistenverband Österreichs sieht sich durch
ein aktuelles
Gutachten von Prof. Dr. Manfred Matzka in seiner Kritik am
zunehmenden Digitalzwang voll bestätigt“, erklärt PVÖ-Präsidentin
Birgit Gerstorfer. Der renommierte Jurist, frühere Sektionschef im
Bundeskanzleramt und langjährige Spitzenbeamte der Republik kommt in
seiner Expertise zur sogenannten Geräte-Retter-Prämie zu dem Schluss,
dass eine ausschließlich digitale Beantragung ohne analoge
Alternative gleichheitswidrig und diskriminierend ist.
Matzka zeigt detailliert auf, dass der Gleichheitssatz der
Verfassung, das Behindertengleichstellungsrecht, das E-Government-
Gesetz und der Datenschutz einer „Online-only“-Praxis klare Grenzen
setzen. „Genau darauf weisen wir seit Jahren hin: Es ist
verfassungsrechtlich, sozialpolitisch und menschlich unzulässig,
Menschen von Förderungen auszuschließen, nur weil sie keinen Computer
oder kein Smartphone benutzen können oder wollen“, so Gerstorfer.
PVÖ-Forderung: Recht auf analoge Behördenwege gesetzlich
verankern
Der Pensionistenverband fordert seit Langem, dass staatliche
Förderungen und zentrale Verwaltungsleistungen immer auch analog –
also auf Papier, telefonisch oder persönlich – beantragt werden
können. „Ob Reparaturbonus, Geräte-Retter-Prämie oder andere
Unterstützungsleistungen: Es muss überall eine gleichwertige analoge
Alternative geben“, betont Gerstorfer.
Konkret verlangt der PVÖ:
– Ein gesetzlich verankertes Recht auf analoge Kommunikation mit
Behörden und mit privaten Stellen, die öffentliche Aufgaben erfüllen.
– Papierformulare und persönliche Unterstützung in Gemeindeämtern,
Bürgerservicestellen und teilnehmenden Betrieben bei allen großen
Förderprogrammen.
– Barrierefreie und verständliche Verfahren für Menschen mit
körperlichen Einschränkungen, geringer digitaler Kompetenz oder ohne
technischen Zugang.
„Das Gutachten von Prof. Matzka verdeutlicht: Die Daseinsvorsorge
darf nicht davon abhängen, ob jemand online ist“, so Gerstorfer.
Ältere Menschen besonders betroffen – Altersdiskriminierung
stoppen
Der PVÖ weist darauf hin, dass gerade viele ältere Menschen keinen
Internetzugang haben, über kein geeignetes Endgerät verfügen oder mit
komplexen Online-Formularen überfordert sind. „Wenn Förderungen wie
die Geräte-Retter-Prämie ausschließlich digital beantragt werden
können, dann ist das faktisch Altersdiskriminierung“, kritisiert
Gerstorfer.
Das Gutachten unterstreicht, dass Diskriminierungsverbote auch
für behinderte Menschen sowie für Personen mit eingeschränkten
finanziellen Möglichkeiten, mit geringer Literalität oder mit
unzureichender Netzinfrastruktur gelten. „Wer all diese Menschen von
wichtigen Unterstützungsleistungen ausschließt, verstößt gegen den
Gleichheitsgrundsatz – das sagt jetzt nicht nur der
Pensionistenverband, das sagt ein ausgewiesener Experte für
Verfassung und Verwaltung“, verweist Gerstorfer auf Prof. Matzka.
“Digitalisieren ja, aber niemals ohne analoge Wahlfreiheit”
„Wir begrüßen Digitalisierungsmaßnahmen, wenn sie das Leben einfacher
machen – aber nicht, wenn sie Menschen ausschließen“, hält Gerstorfer
fest. Der PVÖ fordert die Bundesregierung daher auf, das vom
Gutachten bestätigte Recht auf analoge Alternativen rasch gesetzlich
abzusichern und bestehende Förderprogramme entsprechend anzupassen.
„Dieses Gutachten ist ein Weckruf: Die Politik darf den bequemen
Weg des Digitalzwangs nicht länger beschreiten. Es braucht ein klares
Bekenntnis zu echter Wahlfreiheit – digital und analog“, so
Gerstorfer abschließend. (Schluss)