Der ÖIF lässt einen Vergleich über 35.000 Euro „bei sonstiger Exekution“ zustellen – die TKG spricht von einer SLAPP-Drohkulisse.

Wien (OTS) – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) erhebt
Einspruch
gegen das Vorgehen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) und
bezeichnet den zugestellten prätorischen Vergleich mit einem
Streitwert von 35.000 Euro als klassischen SLAPP – eine von der EU
definierte missbräuchliche Einschüchterung gegen öffentliche
Beteiligung. Zugleich legt die TKG 15 Korrekturpunkte zum
„Integrationsbarometer 2025“ vor.

Seit dem 18.12.2025 kritisiert die TKG das Integrationsbarometer
2025 als stigmatisierende, pauschalisierende und herabsetzende
Etikettierung von rund 800.000 Menschen mit muslimischem Hintergrund
in Österreich – ungeachtet ihrer tatsächlichen Verschiedenheit – und
als Angriff auf Grundrechte, der auch strafrechtlich relevante Fragen
aufwirft. Auf diese Kritik folgte keine Erklärung, keine Transparenz,
kein Dialog.

Stattdessen erhielt die TKG ein Anwaltsschreiben mit Unterlassung
„bei sonstiger Exekution“, einem Streitwert von 35.000 Euro und einer
Kostennote binnen 14 Tagen – obwohl dieselbe Publikation vom ÖIF
selbst öffentlich mit „Publikation herunterladen“ bereitgestellt
wird. Die TKG bewertet dies als anwaltliche Kostenkeule statt
demokratischer Transparenz.

Zwtl.: EU: SLAPP-Verfahren als demokratiegefährdende Schikane- und
Einschüchterungspraxis

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) nennt das
Vorgehen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) beim Namen: ein
SLAPP. SLAPP steht für „Strategic Lawsuit Against Public
Participation“ – strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung.
Gemeint sind rechtsmissbräuchliche Verfahren, die nicht der
Rechtsklärung dienen, sondern Kritiker, Journalist:innen,
Wissenschaftler:innen oder NGOs durch Kosten- und Zeitdruck
einschüchtern und mundtot machen sollen. Genau dieses Muster hat die
Europäische Union als demokratiegefährdende Schikanepraxis
ausdrücklich benannt. Die Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069
verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten bis 2026, missbräuchliche
Einschüchterungsklagen frühzeitig abzuweisen und Kläger, die solche
Verfahren einleiten, kostenpflichtig zu machen.

Zwtl.: TKG Forderungskatolog

„Wer Kritik an staatlich finanzierter Forschung mit
Exekutionsdrohungen beantwortet, ersetzt Transparenz durch Druck. Das
ist ein SLAPP – und wir weisen es zurück. Stattdessen legen wir einen
sofort umsetzbaren TKG-Forderungskatalog zum Integrationsbarometer
2025 vor und empfehlen, diese pauschal stigmatisierende und unserer
Ansicht nach nicht ICC/ESOMAR-konforme Publikation aus dem Netz zu
nehmen “, erklärt die TKG.

Die vollständige Stellungnahme ist auf der offiziellen TKG-
Webseite abrufbar:
https://www.turkischegemeinde.at/integrationsbarometer-2025-oeif-
ersetzt-antworten-auf-grundrechtskritik-durch-eine-35-000-euro-
anwaltliche-drohkulisse-statt-durch-transparenz/