Zwtl.: Urteil zeigt schonungslos – organisatorischer
Brandschutz ist
Führungsaufgabe. Wer Bescheidauflagen nicht laufend kontrolliert,
gefährdet Menschenleben. Unsere Erfahrung: geändert hat sich kaum
etwas!
Genau 2 Jahre nach der Tragödie
Brand im Lokal „Stern“: Urteil zeigt schonungslos – organisatorischer
Brandschutz ist Führungsaufgabe. Wer Bescheidauflagen nicht laufend
kontrolliert, gefährdet Menschenleben. Unsere Erfahrung: geändert hat
sich kaum etwas!
Die Urteilszusammenfassung zum Brand im Lokal „Stern“ und die am
26. Oktober 2025 verkündete Entscheidung unterstreichen eine
unbequeme Wahrheit: Gebäudesicherheit scheitert nicht an fehlenden
Gesetzen, sondern an fehlender betrieblicher Umsetzung. Fluchtwege,
Lagerverbote, Notausstiege und Mitarbeiterschulungen sind keine
Formalitäten – sie sind der Unterschied zwischen geordneter
Evakuierung und Katastrophe.
Im Verfahren wurde eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten
ausgesprochen, davon 6 Monate unbedingt und 12 Monate bedingt (
Probezeit 3 Jahre); zusätzlich wurden Schadenersatz-
/Schmerzensgeldbeträge sowie Verfahrenskosten thematisiert. Die
Verteidigung meldete Berufung an – das Urteil ist daher nicht
rechtskräftig.
„Es war eh schon einmal eine Beschau“ ist kein Sicherheitskonzept
Gerade in der Steiermark sehen wir in der Praxis immer wieder
dieselbe gefährliche Logik: Einmal geprüft heißt nicht dauerhaft
sicher. Der Alltag verändert Objekte – Möbel, Dekoration, Lagerungen,
Personalwechsel, Umbauten im Kleinen. Und genau dort entsteht Risiko.
Organisatorischer Brandschutz entscheidet, ob ein Objekt im
Ernstfall funktioniert:
–
Sind Fluchtwege tatsächlich frei – jeden Tag, jede Stunde?
–
Sind Notausgänge auffindbar, nutzbar, nicht verstellt?
–
Wer weiß im Team, was bei Rauchentwicklung zu tun ist – wirklich?
–
Ist dokumentiert, kontrolliert und nachweisbar, dass
Bescheidauflagen eingehalten werden?
Wer diese Fragen nicht mit einem klaren „Ja“ beantworten kann,
hat kein Brandschutzsystem – sondern Hoffnung.
Bescheidauflagen sind Betriebsbedingungen – keine Ablage im Akt
Bescheidauflagen (z. B. Freihalten von Fluchtwegen, Lagerverbote
in Fluchtbereichen, Kennzeichnung/Beleuchtung, zweite
Rettungswege/Notausstiege) sind verbindliche Betriebsbedingungen.
Ohne laufende Eigenkontrolle werden sie in der Praxis schleichend
verletzt – und genau dann wird aus einer Unregelmäßigkeit eine
Haftungsfrage und im schlimmsten Fall eine Tragödie.
Unsere klare Position:
Eigenkontrolle der Bescheidauflagen ist essenziell für jedes
Gebäude. Punkt.
Und: Brandschutz ist nicht „mitgemeint“, nicht „nebenbei“, nicht
delegierbar ins Irgendwo. Er ist eine Kernpflicht der Leitung.
Schulung ohne Nachweis ist keine Schulung
In kritischen Situationen zählt nicht, was „irgendwann einmal
erklärt“ wurde, sondern was aktuell gilt, geübt und belegt ist.
Personalfluktuation in Gastronomie und Veranstaltungsbetrieben ist
Realität – deshalb braucht es:
–
Unterweisung bei Eintritt,
–
regelmäßige Wiederholungen,
–
klare Alarm- und Räumungsorganisation,
–
und eine lückenlose Dokumentation (Teilnehmerlisten, Inhalte,
Datum, Verantwortliche).
Wer nicht dokumentiert, kann im Ernstfall nicht beweisen – und
meist auch nicht sicherstellen –, dass Mitarbeitende vorbereitet
waren.
Die wirksamste Lösung: externer Brandschutzbeauftragter –
unabhängig, präzise, unangenehm ehrlich
Die beste Prävention ist ein System, das nicht wegschaut. Deshalb
empfehlen wir ausdrücklich:
Ein externer Brandschutzbeauftragter ist die professionellste und
sicherste Lösung.
Warum?
–
Er ist unbefangen (keine Betriebsblindheit, keine internen
Interessenkonflikte).
–
Er prüft präzise am Ist-Zustand, nicht an Ausreden.
–
Er liefert schriftliche, belastbare Berichte, die die Realität
abbilden.
–
Er schafft für die oberste Leitung Kontrollsicherheit: Was passt,
was passt nicht, was muss bis wann erledigt werden.
Wer Brandschutz intern „mitlaufen lässt“, bekommt oft genau das:
Mitlaufende Mängel.
Externe Kontrolle bedeutet: klare Befunde, klare Maßnahmen, klare
Verantwortung.
Druck an die Verantwortungsträger: Wer führt, haftet – moralisch
und rechtlich
Der Brand im „Stern“ ist ein Mahnmal dafür, was passiert, wenn
organisatorischer Brandschutz nicht konsequent geführt wird. Es
reicht nicht, zu hoffen, dass nichts passiert. Es reicht nicht, dass
„früher schon alles so war“. Es reicht nicht, dass irgendwo ein
Bescheid existiert.
Gebäudesicherheit ist Ergebnis von Führung, Kontrolle und
Nachweis.
Und genau diese drei Punkte müssen in jedem Objekt Standard sein.
Konkrete Sofortmaßnahmen für Betreiber in der Steiermark (ab
sofort umsetzbar)
1.
Fluchtweg-Check täglich (frei, sichtbar, nicht verstellt) –
schriftlich oder digital dokumentiert.
2.
Lagerverbot in Fluchtbereichen kompromisslos durchsetzen (auch
„nur kurz abgestellt“ ist zu viel).
3.
Notausgänge/Notausstiege prüfen: Auffindbarkeit, Zugänglichkeit,
Beleuchtung/Kennzeichnung.
4.
Unterweisungen verpflichtend: Eintritt + regelmäßige
Wiederholung, dokumentiert.
5.
Externe Überprüfung quartalsweise: objektiv, unabhängig, mit
Maßnahmenliste und Fristen.
Zwtl.: Dr. Alfred Pölzl, pölzl fire safety training:
„Brandschutz ist nicht Technik. Brandschutz ist Organisation. Wer
Bescheidauflagen nicht aktiv kontrolliert, nimmt in Kauf, dass
Fluchtwege im Ernstfall nicht funktionieren. Das ist keine
Nachlässigkeit – das ist ein Risiko für Menschenleben.“
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