Wien (OTS) – Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels appelliert
der
Arbeitskreis Pyrotechnikfachhandel der Wirtschaftskammer Österreich (
WKÖ) an die österreichischen Bürger:innen, Feuerwerkskörper
ausschließlich im österreichischen Fachhandel zu kaufen. Denn nur
hier werden Artikel verkauft, die den Sicherheitsnormen entsprechen,
sowie die nötige Beratung angeboten. „Vom Kauf illegaler
Feuerwerksartikel aus dem Ausland oder vom Online-Erwerb raten wir
hingegen stark ab. Diese Produkte bergen oft extreme
Verletzungsgefahren und schaden nicht nur den Tieren und der Umwelt,
sondern auch dem legalen Pyrotechnikfachhandel“, so Thomas Köchl,
Branchensprecher des österreichischen Pyrotechnikfachhandels. Dieser
unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen, und nur qualifizierte
Personen dürfen pyrotechnische Artikel verkaufen oder Feuerwerke der
höheren Kategorien (F3 und F4) abschießen. „Das heißt: Nur ein legal
importierter, CE-zertifizierter Feuerwerksartikel, der beim
österreichischen Fachhändler gekauft wird, ist ein sicherer Artikel“,
sagt Köchl.
Zusammenarbeit mit der Polizei an den Grenzen
Gemeinsam mit der Polizei wurde dieses Jahr wieder verstärkt auf
die Gefahren illegaler Feuerwerke hingewiesen. Die Polizei führt
verstärkte Grenzkontrollen durch, speziell an der tschechischen
Grenze. Ein großer Erfolg dieser Zusammenarbeit mit dem
Innenministerium und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ist auch
die gezielte Verschärfung des tschechischen Pyrotechnikgesetzes.
Insbesondere wurde der Verkauf der Kategorien F2 bis F4 auf Märkten,
Ständen und mobilen Verkaufsstellen verboten. Dies macht jedoch die
notwendigen Grenzkontrollen durch die Exekutive nicht obsolet, da das
Prüfen und Einhalten der EU-Konformitätsverfahren für pyrotechnische
Artikel europaweite Aufgaben sind.
Ein zentrales Anliegen der Branche ist auch die Einhaltung der
Altersgrenzen beim Abfeuern von Pyrotechnikartikeln. So gilt etwa für
das „Jugendfeuerwerk“ der Kategorie F1 ein Mindestalter von zwölf
Jahren; andere Feuerwerke der Kategorie F2, wie etwa Raketen oder
Batteriefeuerwerke, erfordern ein Mindestalter von 16 Jahren.
Informationen stellt der österreichische Pyrotechnikhandel unter
Pyrotechnik – Kategorien und Altersgrenzen – WKO zur Verfügung.
Junge Männer als Hauptrisikogruppe
Insgesamt stellen Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren die
größte Gruppe der Verletzten durch Böller-Unfälle dar: Sie machen 51
Prozent des Unfallgeschehens aus. Jede bzw. jeder zweite betroffene
Pyrotechnik-Verunfallte gehört demnach zu dieser Altersgruppe. Zählt
man die betroffenen Kinder von 0 bis 14 Jahren hinzu (15 %), zeigt
sich, dass rund 66 Prozent jener, die aufgrund eines Pyrotechnik-
Unfalls medizinische Hilfe im Krankenhaus in Anspruch nehmen müssen,
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind. Rund zwei Drittel der
Betroffenen gehören somit zu den Altersgruppen 0 bis 24 Jahren. „Das
heißt, dass Kinder und Jugendliche alarmierend früh mit Pyrotechnik
in Kontakt kommen und Zugang zu Pyrotechnik haben, zu der sie
vielfach keinen Zugang haben sollten. Wir müssen das Bewusstsein für
die Gefahren schärfen und Händler wie Erziehungsberechtigte an ihre
Sorgfaltspflicht erinnern“, so Christian Schimanofsky, KFV-Direktor .
Auch in dieser Altersgruppe wird Pyrotechnik mitunter aus dem
Ausland beschafft. Beobachtungen von Medienberichten zu Unfällen mit
Kindern und Jugendlichen der letzten Wochen zeigen, dass auch
illegale Produkte involviert waren: Vom verbotenen Blitzknallsatz bis
hin zu Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 hätten die Jugendlichen
keinen Zugang zu diesen Feuerwerksartikeln haben dürfen.
Richtige Entsorgung von Feuerwerkskörpern
„Abgeschossene Feuerwerkskörper sind zwecks Unterstützung der
Gemeinden und zur Entlastung der Umwelt unbedingt im Restmüll zu
entsorgen“, appelliert Pyrotechnikfachhandel-Branchensprecher Köchl
an die Verbraucher:innen. „Werden diese Regeln und alle gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten, steht einem bunten, fröhlichen
Jahreswechsel nichts im Wege.“ (PWK561/DFS)
Weitere Informationen
– Broschüre: Gemeinsam Sicher 2025
– 14 wichtige Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
– Folder: Kauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern
– Erlass des BMI zum Pyrotechnikgesetz 2010 zum Jahreswechsel
2025/2026 – WKO