Pressepreis 2025 der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien ausgeschrieben

Wien (OTS) – Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien vergibt für
2025 einen
Pressepreis für hervorragende publizistische Arbeiten im Interesse
des Gesundheitswesens in Höhe von 10.000 Euro. ****

Es können Arbeiten jeder Art und Form eingereicht werden, die
sich mit Fragen des Gesundheitswesens im weitesten Sinn befassen.
Arbeiten, die sich vorwiegend oder ausschließlich mit medizinisch-
wissenschaftlichen Fragen befassen oder die in wissenschaftlichen
Publikationen veröffentlicht wurden, können nicht berücksichtigt
werden.

Die Einreichung (maximal fünf Arbeiten pro Bewerberin bzw.
Bewerber) steht Berufsjournalistinnen und -journalisten sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Zeitungen, periodischen
Zeitschriften, Buch- und Filmautorinnen und -autoren sowie den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der elektronischen Medien offen,
die ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben. Mit der
Einreichung ist das Einverständnis zur eventuellen Publikation der
eingereichten Arbeiten in „Ärzt*in für Wien“ verbunden.

Die Arbeiten müssen im Jahr 2025 publiziert worden sein. Die
Einreichung der Arbeiten kann durch die Autorinnen und Autoren oder
durch die in Betracht kommenden Redaktionen erfolgen. Der Einreichung
der Arbeit ist eine Erklärung der Autorinnen und Autoren
beizuschließen, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit
beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Titel oder in
Fußnoten oder sonst in geeigneter Weise genannt sind.

Die Bewerbung ist bis Freitag, 30. Jänner 2026, elektronisch an
[email protected] mit dem Vermerk „Pressepreis der Kammer für
Ärztinnen und Ärzte in Wien“ formlos einzureichen. Eine Erstreckung
der Frist ist nicht in Aussicht genommen.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von der Kammer für
Ärztinnen und Ärzte bestellte Jury, wobei die Aufteilung des Preises
auf mehrere gleichwertige Veröffentlichungen zulässig ist. Wurde
keine auszeichnungswürdige Arbeit eingereicht, kann von der Vergabe
des Preises Abstand genommen oder der Preis auch Journalistinnen und
Journalisten, die keine Arbeit eingereicht haben, für hervorragende
publizistische Leistungen im Interesse des Gesundheitswesens
verliehen werden. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Rechtsmittel
zulässig.

Die Überreichung des Geldpreises (der Geldpreise) mit Urkunde
erfolgt in feierlicher Form durch den Präsidenten der Kammer für
Ärztinnen und Ärzte in Wien.