Gewerkschaft vida an den ORF: Ausschreibung für ESC 2026 braucht verschärfte Sicherheitskriterien

Wien (OTS) – Der Eurovision Song Contest findet von 12. bis 16. Mai
2026 in der
Wiener Stadthalle statt. Für Österreich ist dies eine Chance, sich
vor den Augen einer internationalen Öffentlichkeit als Land zu
präsentieren, das Großevents dieser Dimension professionell und
sicher abwickeln kann. Unverzichtbare Grundlage dafür ist ein
umfassendes Sicherheitskonzept – mit höchsten Standards für die
beauftragten Sicherheitsdienstleister und deren Personal.

Qualität muss entscheiden, nicht der Preis

„Wenn beim Finale 16.000 Menschen gemeinsam feiern, darf deren
Sicherheit nicht dem Zufall überlassen werden“, betont Gernot Kopp,
Fachbereichsvorsitzender der Gewerkschaft vida für die
Bewachungsbranche. „Der ORF verantwortet die Auftragsvergabe für die
Sicherheitsfirmen beim ESC 2026. Wir ersuchen die Entscheidungsträger
daher ausdrücklich, unsere Forderungen in die Ausschreibungen und
Verträge aufzunehmen“, so Kopp. Selbiges gelte außerdem für jegliche
Randevents rund um den Song Contest, bei denen in Sicherheitsbelangen
ebenfalls die Auftragsvergabe nach dem Bestbieterprinzip laufen muss
und nicht alleine der Preis entscheiden darf.

Sicherheit durch Ausbildung

„Die abgesagten Taylor-Swift-Konzerte stecken uns noch in den
Knochen. Schaffen wir Sicherheit durch Ausbildung!“, argumentiert
Kopp. „Gut ausgebildetes Personal sorgt für Sicherheit. Für alle ESC
Gäste, für alle Teilnehmer:innen, alle Mitarbeiter:innen und auch für
das Sicherheitspersonal selbst. „Wir fordern den ORF auf, als
öffentlich-rechtlichen Sender mit gutem Beispiel voranzugehen.“

Zentrale Forderungen der Gewerkschaft vida

1. Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Beschäftigten sollen vertieft
und einheitlich über eine zentrale Stelle abgewickelt werden.

2. Zusätzliche, erweiterte Schulungen in folgenden Themengebieten
sind erforderlich:

– Kommunikation, Kultur und Konfliktmanagement: 24 Stunden

– Erste Hilfe: 16 Stunden (davon 8 Stunden bei Auffrischungen)

– Eigen- und Fremdsicherung: 24 Stunden

– Verhalten im Not- und Gefahren- und Panikfall: 16 Stunden

– Zusatzausbildungen für spezifische Tätigkeiten an neuralgischen
Punkten wie etwa Kontrollen von Eingängen oder Notausgängen.

3. Adäquate Entlohnung: Korrekte Einstufung, Bezahlung von
Überstunden und Einhaltung von Arbeitszeiten sind sicherzustellen und
zu kontrollieren.

4. Schlüsselpersonen: Es sind verantwortliche Schlüsselpersonen zu
definieren, die jeweils für 25 Mitarbeiter:innen zuständig sind.
Diese sind zur Anleitung und zur Sicherheit aller Beteiligten
zwingend notwendig.

Auf Expert:innen hören

vida-Fachbereichsvorsitzender Gernot Kopp stammt selbst aus der
Sicherheitsbranche. Gemeinsam mit seinen Kolleg:innen setzt er sich
seit Jahren für ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz ein, das endlich
strengere und einheitliche Standards für Ausbildung und
Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Bewacher:innen festschreibt.

„Solange es diese gesetzlichen Qualitätskriterien nicht gibt, ist
es umso wichtiger, dass Auftraggeber bei Ausschreibungen besonders
genau auf Ausbildung und Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals
achten“, bekräftigt Kopp. Dabei gehe es nicht nur um die Sicherheit
der Besucher:innen und Beschäftigten, sondern auch um das
internationale Ansehen Österreichs. Mit der Umsetzung der
vorgeschlagenen Maßnahmen könne der ORF zeigen, mit welcher
Professionalität Großveranstaltungen hierzulande abgewickelt werden.

Die erste Runde der Auftragsvergabe läuft bis 8. Jänner. „Für
Rückfragen oder eine detaillierte Abstimmung stehen wir den
Verantwortlichen im ORF jederzeit als Expert:innen zur Verfügung“,
bietet der vida-Gewerkschafter abschließend seine Unterstützung an.