Wien (OTS) – KORREKTUR-HINWEIS
Namensnennung FPÖ-Landesrat Martin Antauer
Die Niederlassungsverordnung 2025 (NLV 2025), die den
legalen Zuzug
von Personen aus Drittstaaten – insbesondere Arbeitskräften sowie
deren Familienangehörigen – regelt, befindet sich aktuell in
Begutachtung. Bislang hat kein Bundesland eine offizielle
Stellungnahme abgegeben. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 16.
Dezember 2025.
Im Zuge der Vorabstimmung haben sich mehrere Bundesländer,
darunter Salzburg und Vorarlberg, dafür ausgesprochen, die Quote des
Jahres 2024 unverändert beizubehalten. Gleichlautende Rückmeldungen
kamen auch aus Wien, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und dem
Burgenland.
Die Steiermark hat eine Reduktion von 480 auf 360 Plätzen im
Bereich des Familiennachzugs zu legal aufhältigen Personen beantragt
und diese mit einer starken Belastung im Bildungsbereich begründet.
Diesem Vorschlag kann aufgrund der fachlichen Argumentation gefolgt
werden.
In Niederösterreich hat sich der FPÖ-Landesrat Martin Antauer als
Teil der Landesregierung mehrfach für eine Null-Quote ausgesprochen.
Eine solche wurde allerdings bisher nicht begründet und ist auf Grund
des Sachlichkeitsgebots auch rechtlich ausgeschlossen.
Um eine Balance zwischen den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und
der Wirtschaft sowie dem tatsächlichen Bedarf herzustellen, hat das
Innenministerium in der Begutachtung für Niederösterreich eine
nochmalig reduzierte Quote für den Familiennachzug im Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetzes vorgeschlagen (225 Plätze statt wie bisher
300 Plätze). Dies entspricht einer analogen Reduktion, wie es auch
die Steiermark vorgeschlagen hat.
Zwtl.: Niederlassungsverordnung und Familiennachzug von
Asylberechtigten haben nichts miteinander zu tun
Die Niederlassungsverordnung wurde in den vergangenen Monaten
bewusst und gezielt von der FPÖ-Niederösterreich mit dem
Familiennachzug bzw. dem Aussetzen des Familiennachzugs von
Asylberechtigten vermengt bzw. wurde damit Desinformation betrieben.
Faktum ist : Die Niederlassungsverordnung regelt den legalen und
gezielten Zuzug von Menschen, vor allem für die Ausübung von
bestimmten Berufen.
Die Bundesregierung hat den Familiennachzug zu Asylberechtigten
per Verordnung gestoppt; diese Regelung ist seit Anfang Juli 2025 in
Kraft. Dies zeigt sich auch in den Zahlen: Im Oktober 2024 wurden 384
tatsächliche Einreisen verzeichnet, im Oktober 2025 waren es neun; im
November 2024 waren es 241, im November 2025 lediglich eine Einreise.
Zwtl.: Ein Beispiel zur Niederlassungsverordnung
Die Niederlassungsverordnung regelt ausschließlich den
Familiennachzug zu Personen, die sich legal in Österreich aufhalten.
Ein Beispiel: Ein serbischer Kellner, der in Niederösterreich lebt
und dort in einem traditionellen Landgasthof arbeitet, kann seine
Ehefrau nachholen. Damit bleibt Österreich – und insbesondere seine
Bundesländer – für dringend benötigte Arbeitskräfte, etwa in der
Gastronomie, attraktiv.