Wien (OTS) – Nach einer Serie alarmierender Berichte über
gesundheitsgefährliche
Produkte aus Fernost – von massenhaft beschlagnahmtem Fake-Spielzeug
über giftige Chemikalien in Kleidung bis hin zu psychoaktiven
Gummibärli – haben sich am Freitag erstmals mehrere EU-Staaten auf
politischer Ebene eng abgestimmt. Staatssekretärin Ulrike
Königsberger-Ludwig, zuständig für Konsumentenschutz, traf dazu mit
dem französischen Handelsminister Roland Lescure sowie den
Ressortkolleg:innen aus Italien, Griechenland, Spanien, Portugal und
Luxemburg zusammen.
Auslöser ist die erwartete Paketflut rund um Black Friday und das
Weihnachtsgeschäft: Europa rechnet heuer erneut mit einem Rekord an
Lieferungen aus Drittstaaten – vor allem von Plattformen wie SHEIN,
Temu, AliExpress und Fruugo. Die gemeinsame Einschätzung aller
Beteiligten ist klar: Viele dieser Produkte dürften in Europa gar
nicht verkauft werden, weil ihre Inhaltsstoffe gesundheitsgefährdend
sind.
„Mit Einzelkontrollen kommt man einem System nicht bei“, betont
Staatssekretärin Königsberger-Ludwig. „Wer Schutzstandards
systematisch umgeht, gefährdet Konsumentinnen und Konsumenten. Ich
will nicht, dass Kinder mit Chemikalien belastetes Spielzeug unter
dem Weihnachtsbaum finden, weil sich Unternehmen nicht an unsere
Spielregeln halten.“
Das BMASGPK geht bereits rechtlich gegen Temu vor und hat zwei
Klagen eingebracht.
Zwtl.: Die jüngsten Kontrollen zeigen eindrücklich den dringenden
Handlungsbedarf:
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In der europäischen Operation „Ludus V“ wurden 8,4 Millionen
Spielzeugsendungen beschlagnahmt – vielfach wegen gefährlicher oder
giftiger Inhaltsstoffe.
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Frankreich stellte vor zwei Wochen 200.000 SHEIN-Pakete sicher,
80 Prozent davon verstießen gegen EU-Sicherheitsvorgaben.
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Greenpeace fand kürzlich erhebliche Mengen verbotener PFAS in
SHEIN-Kleidung – teils in über 3.000-facher Grenzwertüberschreitung.
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Bei der europaweiten Konsumentenschutzaktion „CSN Sweep 2025“
deckten die österreichischen Behörden massive Mängel bei
Kinderschwimmprodukten auf: Alle getesteten Schwimmsitze von Temu,
SHEIN, AliExpress und Fruugo entsprachen nicht den EU-Vorgaben – im
schlimmsten Fall ein echtes Lebensrisiko.
Zwtl.: Giftige Gummibärli: Regierung schließt Gesetzeslücke
Parallel dazu musste die AGES zuletzt vermehrt Süßwaren
sicherstellen, die bewusst psychoaktive Substanzen enthalten – etwa
THC, Muscimol (Fliegenpilz), Kratom oder Kanna. Viele dieser Produkte
stammen ebenfalls aus Fernost, sind als harmlose Fruchtgummis, Lollis
oder Brownies getarnt und gelangen über Automaten, Onlinehändler oder
Shops in Umlauf.
Um solche Fälle künftig rasch und wirksam vom Markt nehmen zu
können, bringt die Bundesregierung eine neue Verordnung im
Lebensmittelrecht auf den Weg. Diese schafft erstmals eine klare
rechtliche Handhabe für alle Substanzen, die gezielt zur Erzeugung
psychoaktiver Wirkungen Lebensmitteln zugesetzt werden. Bisher
mussten solche Fälle einzeln und langwierig über das Novel-Food-
Verfahren abgewickelt werden – ein Prozess, der Monate dauert und in
der Praxis oft zu langsam war.
Künftig können die Behörden sofort handeln: Produkte, die
psychoaktive Stoffe enthalten oder bei Kindern den Eindruck eines
Lebensmittels erwecken, können unverzüglich gesperrt, zurückgerufen
oder aus dem Verkehr gezogen werden – ohne Umwege, ohne lange
Prüfverfahren, ohne Graubereiche.
„Gerade vor Weihnachten müssen Eltern darauf vertrauen können,
dass Spielzeug, Kleidung und Süßigkeiten sicher sind“, so
Königsberger-Ludwig.