Irreführende „Immunprodukte“ täuschen Konsument:innen: foodwatch gewinnt Klage gegen Safthersteller Voelkel

Wien (OTS) – Ein wichtiges Urteil im Kampf gegen Täuschung im
Lebensmittelregal:
foodwatch hat in Deutschland vor Gericht gegen den Safthersteller
Voelkel Recht bekommen. Das Unternehmen hatte seinen „Immunkraft“-
Saft mit unzulässigen Gesundheitsversprechen beworben und dabei den
Eindruck erweckt, das Getränk könne das Immunsystem stärken – ein
klarer Verstoß gegen die EU-Health-Claims-Verordnung.

„Dieses Urteil ist ein Sieg für alle Konsument:innen – und ein
unmissverständliches Signal an die Lebensmittelindustrie: Es ist
nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtlich unzulässig
mit dem aufrichtigen Wunsch der Menschen nach Gesundheit und
unbelegten Versprechen Kasse zu machen. Wer mit der Gesundheit der
Verbraucher:innen spielt, überschreitet eine Grenze” , so Indra Kley-
Schöneich, Leiterin von foodwatch in Österreich.

Eine foodwatch-Recherche zeigt, dass aktuell rund 50 Lebensmittel
im österreichischen Handel mit ähnlichen Gesundheitsversprechen
werben – von Immun-Tees bis zu Vitamin-Shots. Besonders dreist zeigt
sich hier auch der „Immunbooster“-Sirup von Mautner Markhof. Das
Produkt suggeriert mit seinem Namen und Verpackungsdesign eine
gesundheitsfördernde Wirkung – tatsächlich besteht der Sirup zu zwei
Dritteln aus Zucker und wurde von foodwatch neben vier weiteren
Kandidaten für den Werbeschmäh des Jahres 2025 nominiert. Unter
www.werbeschmaeh-des-jahres.at können Konsument:innen aktuell für
ihren Anwärter auf den Negativpreis abstimmen.

Zwtl.: Urteil mit Signalwirkung – EU-Regeln müssen konsequent
umgesetzt werden

Laut EU-Verordnung dürfen gesundheitsbezogene Angaben nur
verwendet werden, wenn deren Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen
und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
genehmigt ist. Begriffe wie „Immunbooster“, „Immunfit“ oder
„Immunkraft“ sind daher unzulässig, wenn sie dem gesamten Produkt
eine pauschale Gesundheitswirkung zuschreiben. Das Landgericht
Lüneburg bestätigte nun, dass Voelkel genau das getan hatte – und
folgte damit der Argumentation von foodwatch.

In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach zugunsten von
Konsument:innen entschieden: So mussten auch Eckes-Granini („Hohes C
Immun Water“) und dm („Immun Smoothie für Kinder“) ihre Werbeaussagen
zurückziehen.

„Diese Urteile zeigen: Die Rechtslage ist klar – die Praxis der
Unternehmen aber bleibt trügerisch“, so Kley-Schöneich. „Es braucht
endlich eine konsequente Marktaufsicht auch in Österreich. Behörden
müssen solche Verstöße systematisch prüfen und sanktionieren.“

Zwtl.: foodwatch fordert:

Stopp irreführender Gesundheitsversprechen: Begriffe wie
„Immunbooster“ müssen verboten werden.

Strengere Marktaufsicht: Behörden sollen Werbung aktiv
kontrollieren und Verstöße ahnden.

Klare Nährwertkennzeichnung: Der Nutri-Score muss endlich auch in
Österreich eingeführt werden, damit Konsument:innen Zuckerfallen
sofort erkennen.

„Diese Tricks der Lebensmittelindustrie sind ein Angriff auf
unsere Gesundheit und unser Recht auf ehrliche Information. Nach dem
Voelkel-Urteil steht fest: Hersteller, die weiter mit
Immunversprechen werben, handeln rechtswidrig” , so Kley-Schöneich
abschließend.

Zwtl.: Weiterführende Informationen:

Werbeschmäh des Jahres Abstimmung

Voelkel-Urteil

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