Gedenken an die Opfer des Terroranschlags vom 2. November 2020

Wien (OTS) – Am 2. November 2025 fand am Desider-Friedmann-Platz in
Wien ein
feierliches Gedenken an die Opfer des Terroranschlags vom 2. November
2020 statt. Bei der Kranzniederlegung gedachten Vertreterinnen und
Vertreter der Republik Österreich, der Stadt Wien und der
Sicherheitsbehörden jener vier Menschen, die bei dem Anschlag vor
fünf Jahren ihr Leben verloren.

An der Gedenkzeremonie nahmen unter anderem Innenminister Gerhard
Karner, Vizekanzler Andreas Babler, Bundeskanzler a.D. Karl Nehammer,
Landeshauptmann und Bürgermeister Michael Ludwig, Staatssekretär Jörg
Leichtfried, Nationalratsabgeordnete Martina von Künsberg, der
Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Franz Ruf und
Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl teil. Im Rahmen des Gedenkakts
fand eine Kranzniederlegung und eine stille Andacht zum Gedenken der
Opfer statt. Umrahmt wurde die Gedenkfeier von einem Quartett der
Polizeimusik Wien.

Zwtl.: Terroranschlag war außergewöhnliche Herausforderung
Sicherheitsbehörden

Der Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 stellte eine
außergewöhnliche Herausforderung für die österreichischen
Sicherheitsbehörden dar. Aus den umfassenden Evaluierungen des
Einsatzes konnten zahlreiche Verbesserungen in den Bereichen
Verfassungsschutz, Sicherheitspolizei und Spezialeinheiten abgeleitet
und umgesetzt werden.

Mit der Reform des Verfassungsschutzes und der Einrichtung der
Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) auf Basis des
neuen Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetzes (SNG) wurde ein
grundlegender Modernisierungsschritt gesetzt. Die DSN hat ihre
internationale und nationale Zusammenarbeit deutlich intensiviert und
legt einen besonderen Schwerpunkt auf Extremismusprävention,
Deradikalisierung und gesellschaftliche Resilienz.

Eine wichtige gesetzliche Neuerung war die Einführung der
Gefährderüberwachung, die er Polizei zeitgemäße Befugnisse einräumt.
Auf polizeilicher Ebene wurde das bewährte Wiener „WEGA-Modell“ auf
ganz Österreich übertragen: In allen Bundesländern wurden schnelle
Interventionsgruppen (SIG) und Bereitschaftseinheiten (BE) als
schnelle Reaktionskräfte (SRK) etabliert, um in Hochrisikolagen und
bei Spontanereignissen mit hohem Personalbedarf rasch und
professionell reagieren zu können.

Zudem wurden Ausbildung, Training und Ausstattung der Exekutive
gezielt verbessert – etwa durch realitätsnähere Einsatz- und
Schießtrainings, modernisierte Schutzausrüstung, ballistische
Fahrzeuge und adäquate Bewaffnung. Auch die Kooperation zwischen
Sondereinheiten und Streifendienst wurde durch gemeinsame Übungen
gestärkt.

Die Upload-Plattform des Bundesministeriums für Inneres, die
schon beim Anschlag 2020 zur Sicherung tausender Beweisvideos und –
Fotos diente, wurde technisch optimiert und hat sich seither mehrfach
bewährt. Ebenso wurden wertvolle Erkenntnisse für die Krisen- und
Social-Media-Kommunikation des Innenressorts gewonnen, die heute
fester Bestandteil der Einsatzführung sind.

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