Wiens Magistratsdirektor Griebler: „Städte sind Labor für Informationsfreiheit – Transparenz schafft Vertrauen in die Verwaltung“

Wien (OTS) – Durch das Inkrafttreten des
Informationsfreiheitsgesetzes am 1.
September sind öffentliche Stellen verpflichtet, Informationen
proaktiv zu veröffentlichen. Somit ist das knapp 100 Jahre alte
Amtsgeheimnis Geschichte. Auf Einladung von Transparency
International – Austrian Chapter (TI-Austria) hat Wiens
Magistratsdirektor Dietmar Griebler gestern, Donnerstag, in einer
Paneldiskussion zu den praktischen Auswirkungen auf die Verwaltung,
rechtliche Spannungsfelder und Open-Data-Fragen sowie Erfahrungen aus
bestehenden Transparenzregelungen und Best Practices bei der
Umsetzung diskutiert. Am Podium saßen neben Magistratsdirektor
Griebler, ORF-Journalist Martin Thür, Elina Vera Schuster von der
Österreichischen Datenschutzbehörde, Johannes Schmid vom
Österreichischen Städtebund und Silke Santner-Kandolf von ITG
Informationstechnik Graz. Als Gastgeberin leitete TI-Austrian-Chapter
-Vorstandsvorsitzende Bettina Knötzl mit dem Appell, das IFG als
Chance zu nutzen, die Runde ein. Der Leiter der Arbeitsgruppe
Öffentliche Transparenz bei TI-Austrian Chapter, Rechtsanwalt Rudolf
Pekar, moderierte die rund einstündigen Veranstaltung in der TI-
Austria Zentrale am Wiener Hauptbahnhof.

„Das Informationsfreiheitsgesetz wird dazu beitragen, mehr in
Richtung einer Versachlichung von Themen und Inhalten zu kommen und
in weiterer Folge das Vertrauen in die Qualität der Verwaltung
stärken“, sagte Magistratsdirektor Griebler. Nach knapp 100 Jahren
„Amtsgeheimnis“ ist mit dem neuen Gesetz ein „Kulturwandel“ in der
Verwaltung und ihrer Wahrnehmung bei der Bevölkerung festzustellen:
„Bisher stand die Verwaltung mit der Berufung auf das Amtsgeheimnis
immer leicht im unbegründeten Verdacht, zu mauscheln oder
Informationen zurückzuhalten. Die Transparenz und das Bekenntnis zu
„Raus mit den Informationen und Daten“ ermöglicht es, die Leistungen
der Verwaltung besser als bisher darzustellen.“

Das Informationsfreiheitsgesetz sei ein Bundesgesetz, dessen
Anwendung dort passiert, wo das Leben stattfindet und vollzogen wird,
nämlich in den Gemeinden, Städten und Kommunen: „Ich bin der
Überzeugung, dass Verwaltungen in Städten näher an den Menschen dran
sind als die Ministerialbürokratie. Wir Städte und Gemeinden sind
diejenigen, die hauptsächlich mit den nun möglichen Bürger*innen-
Anfragen befasst sein werden. Wir als Städte sind auch das Labor, in
dem erprobt wird, wie mit der Informationsfreiheit umzugehen ist – ob
das entsprechend wertgeschätzt und gewürdigt wird, bleibt
abzuwarten.“

Zwtl.: Wien hat schon vorab alle Hausaufgaben zu transparenter
Information erledigt

Die Stadt Wien habe sich gut auf die neuen pro-aktive Information
und Transparenz vorbereitet, betonte Griebler als oberster Wiener
Verwaltungschef. Noch bevor das Gesetz in Kraft getreten sei, habe
die Stadt Wien „Informationen von öffentlichem Interesse“ auf der
Homepage der Stadt veröffentlicht.

Naturgemäß setzt Wien, das von Transparency International
mehrfach als transparenteste Kommune des Landes ausgezeichnet wurde,
die Latte in Sachen Informationsfreiheit besonders hoch an. Auf der
Homepage der Stadt wurden schon lange vor dem 1. September
Informationen im öffentlichen Interesse für alle zum Nachlesen online
gestellt – darunter Studien im Auftrag der Stadt, Stellungnahmen an
den Rechnungshof und zu Gesetzesvorhaben. Auch Anfrage-Beantwortungen
an Medien wurden von der Magistratsdirektion seit Herbst 2024
transparent auf wien.gv.at veröffentlicht – ganz nach dem Motto von
Magistrats-Chef Griebler: “Raus mit den Infos!”

Auch intern hat sich die Wiener Stadtverwaltung auf das
Informationsfreiheitsgesetz vorbereitet: In jeder Dienststelle gibt
es „Informationsfreiheitsverantwortliche“, die speziell geschult
wurden. Dabei ist eine der Herausforderungen, die Balance zwischen
Transparenz und dem Schutz sensibler Daten zu finden. Für Magistrats-
Mitarbeiter*innen gibt es E-Learnings sowie Leitfäden und
umfangreiche rechtliche Informationen. Ein eigener Bereichsleiter für
Informationsfreiheit und Mandatierungsfragen unterstützt die gesamte
Verwaltung bei der Umsetzung. Schon im Vorfeld wurden auf Ebene der
Dienststellen jene Informationen und Dokumente identifiziert, die
zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Unterlagen künftig
zugänglich gemacht werden.

Zwtl.: Service: Das Informationsfreiheitsgesetz im Überblick

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wurde das Amtsgeheimnis
abgeschafft und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen
eingeführt. Es ersetzt das bisher gültige Auskunftspflichtgesetz. Der
Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand wird vereinfacht:
Bürger*innen und Medien können Anfragen schriftlich, mündlich oder
telefonisch stellen – auch ohne Nachweis eines besonderen Interesses.
Ebenso sind öffentliche Stellen verpflichtet, Informationen proaktiv,
also von sich aus, zu veröffentlichen. Das
Informationsfreiheitsgesetz wurde vom Bund im Jänner 2024 beschlossen
und am 26. Februar im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Wien hat alle
notwendigen gesetzlichen Änderungen schon vor der Sommerpause im
Landtag beschlossen. 30 Gesetze, darunter auch die Wiener
Stadtverfassung, wurden novelliert. Mit Beschluss des Wiener
Gemeinderats vom 25. Juni 2025 wurde zudem die Geschäftseinteilung
des Magistrats geändert. Am 1. September sind das
Informationsfreiheitsgesetz und die verfassungsrechtlichen
Bestimmungen dazu in Kraft getreten. (Schluss) red/ato

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