Bürgermeister Ludwig mit Vorschlägen zur Reform der Mindestsicherung

Wien (OTS) – Wiens Bürgermeister Michael Ludwig hat diese Woche
weitreichende
Änderungen bei der Wiener Mindestsicherung angekündigt. Ziel sei es,
die Mindestsicherung zu straffen, damit sie für die nächsten
Jahrzehnte abgesichert ist. Gleichzeitig sollen dadurch die
vorhandenen Mittel gezielter eingesetzt werden, ohne dabei die
Menschen in Armut zu stoßen, so Ludwig. Außerdem soll die Reform dazu
beitragen, Bezieher*innen stärker und schneller in den Arbeitsmarkt
zu integrieren.

Mit den geplanten Änderungen will Wien das System der
Mindestsicherung langfristig stabilisieren, die Treffsicherheit
erhöhen und sicherstellen, dass die Unterstützung weiterhin als
„unterstes soziales Netz“ funktioniert. Für Bürgermeister Ludwig
steht dabei im Vordergrund, die Balance zwischen finanzieller
Entlastung für die Stadt und einer wirksamen sozialen Absicherung zu
finden. „Es geht nicht um einen Wettbewerb nach unten“, sagte der
Wiener Stadtchef zu den Vorhaben. Man müsse sich vielmehr überlegen,
was notwendig sei, damit die Menschen „gut über die Runden kommen“.

Zwtl.: Drei Schwerpunkte

Ein zentrales Element der geplanten Reform betrifft die
Anrechnung der Wohnkosten. Bisher wird bei Erwachsenen ein Teil der
Mindestsicherung für die Bestreitung der Miete zweckgewidmet und an
die Mietbeihilfe angerechnet. Diese Regelung soll künftig auch auf
Kinder ausgeweitet werden, kündigte Bürgermeister Ludwig an. Nach den
Berechnungen der Stadt könnten damit rund 20 Millionen Euro pro Jahr
eingespart werden. Ludwig versicherte, dass es darum gehe, die
vorhandenen Mittel fairer und effizienter einzusetzen.

Eine weitere Veränderung betrifft die Einstufung von
Bedarfsgemeinschaften. Bislang konnten etwa mehrere Einzelpersonen,
die in einer Wohngemeinschaft leben, jeweils den vollen Einzelsatz
der Mindestsicherung erhalten. Familien im gemeinsamen Haushalt
hingegen bekamen weniger Unterstützung, da gemeinsame Kosten
berücksichtigt wurden. Diese Ungleichbehandlung soll nun beendet
werden, so der Bürgermeister. Künftig soll Wohngemeinschaften dem
Umstand Rechnung getragen werden, der der tatsächlichen Realität
entspricht: Natürlich teilen sich diese Personen die Kosten eines
gemeinsamen Haushalts wie zum Beispiel Lebensmittel oder
Reinigungsmittel, was zu einer Reduktion der Leistungen führe. Nach
Schätzungen des Rathauses könnten dadurch jährlich rund 75 Millionen
Euro eingespart werden. Ludwig sprach von einem „großen
Einsparungspotenzial, ohne dass man die Lebenssituation der Einzelnen
dramatisch verschlechtert“, da die Betroffenen ohnehin einen
gemeinsamen Haushalt führen.

Darüber hinaus will die Stadt mittelfristig auch den Zugang zu
Kindergärten ausweiten. Kinder von Mindestsicherungsbezieher*innen
sollen künftig ab dem dritten Geburtstag verpflichtend einen
Kindergartenplatz erhalten – unabhängig davon, ob ihre Eltern
erwerbstätig sind. Mit dieser Maßnahme sollen gleich mehrere Ziele
erreicht werden: Zum einen sollen Kinder frühzeitig Sprachförderung
erhalten, zum anderen soll insbesondere Frauen der Wiedereinstieg in
den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Bürgermeister Ludwig verwies in
diesem Zusammenhang auf die hohe Beschäftigungsquote von Frauen, die
auch dem bereits bestehenden kostenlosen Kindergartenangebot
zugeschrieben werde. Da der Kindergartenbesuch eine Sachleistung
darstellt und die Betreuungskosten der Eltern senkt, könnten im
Gegenzug die Kindersätze in der Mindestsicherung reduziert werden, so
Ludwig weiter.

Zwtl.: 115 Mio. pro Jahr an Einsparungen möglich

Insgesamt sollen laut dem Wiener Bürgermeister die Reformen
gemeinsam mit bereits beschlossenen Maßnahmen, wie etwa der
Streichung des Schulungszuschlags, zu Einsparungen von bis zu 115
Millionen Euro jährlich führen. Ludwig betonte, dass Wien mit diesen
Vorschlägen seinen konstruktiven Beitrag zur bundesweiten Debatte
leiste und sprach sich erneut dafür aus, noch im Herbst zu einer
„sinnvollen gemeinsamen bundesweiten Lösung“ zu kommen. Er verwies
dabei auch auf seine schon länger vertretene Position, dass die
Abwicklung der Mindestsicherung über das AMS erfolgen solle. Dies
würde es ermöglichen, die Betroffenen noch stärker in den
Arbeitsmarkt einzubeziehen und die Leistungen enger mit
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu verknüpfen. (Schluss) kri

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