Wien (OTS) – Änderungen im Budgetbegleitgesetz 2025, die den vom
Österreichischen
Behindertenrat stark kritisierten Rückbau von Errungenschaften im
Erwachsenenschutz zur Folge hätten, wurden in der Nationalratssitzung
am 10. Juli 2025 teilweise revidiert. So sieht das am 30. Juni 2025
beschlossene Budgetbegleitgesetz im Bereich des Erwachsenenschutzes
Änderungen vor, die der UN-Behindertenrechtskonvention klar
widersprechen.
Laut dem am 10. Juli 2025 von den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und
NEOS eingebrachten Initiativantrag „Erwachsenenschutz-
Anpassungsgesetz 2025“ sollen Menschen mit gerichtlicher
Erwachsenenvertretung und deren Betreuungsumfeld im Verfahren über
die Erneuerung der Erwachsenenvertretung ein Antragsrecht bzw. eine
Anregungsmöglichkeit erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass
die betroffene Person bzw. die Vertretung auf die Durchführung eines
Clearings drängen kann. Darüber hinaus soll das Betreuungsumfeld
darauf hinwirken können, dass die aktuelle Lebenssituation der
betroffenen Person überprüft wird. Weiters soll die „Verschärfung“
der Verpflichtung von Rechtsanwält*innen und Notar*innen,
Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, nur übergangsweise bis 30.
Juni 2028 gelten. Vor Wiederinkrafttreten der Rechtslage am 1. Juli
2028 soll es eine umfassende Bewertung des Erwachsenenschutzrechts
geben, die unter Einbindung betroffener Stakeholder und zuständiger
Ressorts vorzunehmen sein wird, um zu vermeiden, dass es künftig zu
ähnlich schwierigen Situationen kommt, wie sie aktuell vorliegen. Der
Initiativantrag soll am 30. September 2025 im Justizausschuss
behandelt und am 15. Oktober 2025 im Plenum beschlossen werden.
Zwtl.: Teilweise zurückgenommene Änderungen sind Teilerfolg
Die vom Österreichische Behindertenrat mit den Regierungsparteien
bereits vor dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes diskutierten
Änderungen im Erwachsenenschutzrecht wurden vom Österreichischen
Behindertenrat stets mit Nachdruck abgelehnt. Der für die Korrektur
gravierender Verschlechterungen im Rahmen eines Abänderungsantrags
nötige Text konnte jedoch vor Beschluss des Budgetbegleitgesetzes
nicht fertig verhandelt werden, da die Zeit dafür nicht reichte.
Der Behindertenrat gab auch nach dem Beschluss nicht auf, für
Verbesserungen im Erwachsenenschutzrecht einzutreten, führte die
Verhandlungen fort und trug maßgeblich dazu bei, für Menschen mit
Erwachsenenvertretung unbedingt nötige Änderungen auf den Weg zu
bringen.
„ Auch wenn wir das Bemühen und korrigierende rasche Handeln der
regierenden Parteien auf unsere menschenrechtlichen Bedenken
schätzend anerkennen, werden wir uns auch weiterhin mit Nachdruck um
weitere Verbesserungen bemühen, damit das Erwachsenenschutzrecht den
Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. “
erläutert Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.