SLAPP-Prozess von SPAR gegen den VGT: Schweine-Vollspaltenboden sei besser als Stroh

Wien (OTS) – Wie bekannt, versucht der multinationale Konzern SPAR
seit Mitte
2022, in einem SLAPP-Monsterprozess den VGT mundtot zu machen. Obwohl
der Oberste Gerichtshof dem VGT in der Klage auf Einstweilige
Verfügung weitgehend Recht gegeben hat, forciert SPAR weiter seine
Klage. Gestern fand ein weiterer Verhandlungstag am Handelsgericht
Wien statt. Einvernommen wurden zwei Zeugen von SPAR: der für den
Einkauf von Schweinefleisch bei TANN zuständige DI Leopold Scharner
und der Geschäftsführer der Erzeugergemeinschaft von
Schweinebetrieben Gut Streitdorf, Werner Habermann. Beide erklärten,
dass es auf Vollspaltenboden nicht mehr Verletzungen und Todesfälle
als mit einer Stroheinstreu und doppelt so viel Platz gäbe. Im
Gegenteil, angeblich käme es mit Stroh und einem Auslauf ins Freie zu
doppelt so vielen Lungenentzündungen. Eigentlich, nimmt man die
beiden SPAR-Zeugen ernst, sind weder Bio- noch Tierwohlhaltung besser
für die Tiere als der brutale, einstreulose Betonvollspaltenboden.
Ja, beide zitierten eine von der Schweinebörse in Auftrag gegebene
Studie, laut der nur jedes 2000te Schwein (!!) auf Vollspaltenboden
ein entzündetes Gelenk hätte. Und das, obwohl eine Dissertation an
der Tierärztlichen Fakultät der LMU München nach der Untersuchung von
948 Schlachtkörpern aus Vollspaltenbodenhaltung zum Schluss kam, dass
92 % (!) der Schweine schmerzhaft entzündete Gelenke haben! Auf die
direkte Frage, was der Vorteil von Tierwohl mit Stroheinstreu sei,
sagte Habermann wörtlich: dass der Bauer mehr Arbeitsaufwand hat.
Nach Auskunft der Zeugen gibt es keinen Grund für SPAR,
Tierwohlhaltung mit Stroheinstreu zu fördern: den Schweinen ginge es
schlechter und die Kosten sind höher.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch vertrat den VGT gestern vor
Gericht: „SPAR argumentiert offensichtlich, dass der Vollspaltenboden
sogar besser wäre, als die Tierwohlhaltung mit Stroheinstreu und die
Biohaltung. Will SPAR ein Gerichtsurteil erreichen, dass es dem VGT
verbietet, den Vollspaltenboden als Tierquälerei zu bezeichnen?
Zumindest will SPAR argumentieren, dass der mangelnde Einsatz für
Stroheinstreu keine Behinderung von Tierschutz sei, weil Tierwohl ja
sowieso nicht besser für die Tiere wäre. Deshalb ist dann offenbar
auch die „Aktionitis“ von SPAR mit Billigstpreisen für
tierquälerisches Vollspaltenbodenfleisch auch kein Tierschutzproblem.
Es ist kaum zu fassen, wohin sich SPAR versteigt. Da will sich SPAR
als Tierschutzmusterschüler darstellen und sagt dann öffentlich, dass
der Vollspaltenboden das Beste für die Schweine wäre. Gibt es einen
größeren Widerspruch? “

SPAR ist zu keiner vernünftigen außergerichtlichen Einigung
bereit. Am nächsten Verhandlungstag, dem 2. März ab 9 Uhr, kommen
noch 8 Zeug:innen des VGT zu Wort. Dann müsste das Verfahren
spruchreif sein – nach 4 (!) Jahren!!